Markenverwaltung in Burundi: Schutz Ihres geistigen Eigentums

Die professionelle Markenverwaltung in Burundi ist für Unternehmen unverzichtbar, um ihre Marke zu schützen, Markenverletzungen vorzubeugen und exklusive Rechte auf dem wachsenden afrikanischen Markt zu sichern. Burundi verfügt über ein nationales Markensystem, das eine direkte Anmeldung beim Amt für geistiges Eigentum erfordert. Der Markenschutz gilt für zehn Jahre und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Für ausländische Antragsteller ist die Bestellung eines lokalen Rechtsvertreters vorgeschrieben.

Unsere Dienstleistungen zur Markenverwaltung in Burundi

Liesegang & Partner bietet Ihnen umfassende Lösungen für die Markenverwaltung in Burundi, darunter:

  • Änderung der Kontaktdaten des eingetragenen Markeninhabers in Burundi
    Bei Änderung Ihrer Kontaktdaten ist eine Aktualisierung im Markenregister unerlässlich, um alle amtlichen Mitteilungen zu erhalten und Ihre Rechte zu wahren. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung für einen Fixpreis.
  • Änderung des Markeninhabers in Burundi
    Bei Verkauf, Vererbung oder Übertragung einer Marke muss der neue Inhaber offiziell eingetragen werden. Wir kümmern uns zuverlässig um die rechtssichere Übertragung – zu einem Fixpreis.
  • Rechtlicher Vertreter für Marken in Burundi
    Für ausländische Markenanmelder ist ein lokaler Rechtsvertreter vorgeschrieben. Wir übernehmen diese Rolle für Sie – zu einem Fixpreis.
  • Widerspruch gegen eine eingetragene Marke in Burundi
    Wenn eine neu veröffentlichte Marke Ihre Rechte verletzt, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Wir begleiten Sie durch das gesamte Widerspruchsverfahren und schützen Ihre Marke.
  • Vertretung des Anmelders im Widerspruchsverfahren in Burundi
    Wird gegen Ihre Markenanmeldung Widerspruch eingelegt, vertreten wir Sie kompetent vor den burundischen Behörden und verteidigen Ihre Interessen. 

Warum sind diese Markenservices wichtig?

  • Änderung der Kontaktdaten: Unerlässlich, um amtliche Schreiben und Fristen nicht zu verpassen. Wird bei Änderungen der Adresse, E-Mail oder anderer Kontaktdaten benötigt.
  • Änderung des Markeninhabers: Notwendig bei Unternehmensverkäufen, Erbschaften oder Übertragungen. Nur der eingetragene Inhaber kann die Markenrechte in Burundi durchsetzen.
  • Rechtlicher Vertreter: Für ausländische Antragsteller oder bei Verfahren in Burundi vorgeschrieben. Sichert die ordnungsgemäße Kommunikation und Einhaltung der lokalen Vorgaben.
  • Widerspruch gegen eine Marke: Um die Eintragung von Marken zu verhindern, die Ihre Rechte verletzen oder zu Verwechslungen führen können. Ein rechtzeitiger Widerspruch schützt Ihre Marktposition und Ihre Markenidentität.
  • Vertretung im Widerspruchsverfahren: Unverzichtbar, wenn gegen Ihre Anmeldung Widerspruch eingelegt wird. Eine professionelle Verteidigung erhöht die Erfolgschancen und klärt Streitigkeiten effizient.

Warum Liesegang & Partner für die Markenverwaltung in Burundi wählen?

  • Lokale und internationale Fachkompetenz: Unsere Anwälte kennen das burundische und internationale Markenrecht und schützen Ihre Marke umfassend.
  • Rundum-Service: Von der Aktualisierung von Daten bis zur Vertretung in Streitfällen – wir bieten alle Leistungen aus einer Hand.
  • Transparente Festpreise: Klare Kostenstruktur ohne versteckte Gebühren.
  • Zuverlässige lokale Vertretung: Wir sind Ihr offizieller Vertreter in Burundi und sorgen für die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.
  • Effiziente Abwicklung: Unser Team übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem Amt für geistiges Eigentum und unterstützt Sie bei Verlängerungen, Widersprüchen und Inhaberwechseln.

Kontaktieren Sie Liesegang & Partner – wir schützen und verwalten Ihre Marke in Burundi zuverlässig und kompetent.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte