Gründung einer GmbH (sp. z o.o.) in Polen
Notar- und Registerkosten | nicht enthalten (zusammen ca. 400 EUR) |
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Mindeststammkapital | 5000 |
Eintragung im Register | ja |
Auftragsbeschreibung
Die Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Abkürzung "sp. z o.o.") ist eine beliebte Rechtsform in Polen und mit der deutschen GmbH gut vergleichbar. Sie verbindet die sinnvolle Haftungsbeschränkung der Gesellschafter mit überschaubaren Verwaltungskosten und Gesellschaftsstrukturen.
Die GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden, jedoch nicht allein von einer GmbH als Gesellschafterin. Nachträglich, also nach Abschluss der Eintragung, ist die Vereinigung der Geschäftsanteile aber zulässig. Nach polnischem Recht muss die GmbH ein minimales Stammkapital von 5.000,00 PLN (ca. 1.300 EUR) mit einem minimalen Nominalwert eines Anteils von 50,00 PLN, besitzen. Die Einzahlungen können in bar oder in Sachleistungen erbracht werden, wobei die Beiträge in Sachleistungen zur freien Verfügung des Vorstands stehen.
Die Gründung erfolgt vor einem polnischen Notar. Die Vertretung auf der Grundlage einer Vollmacht ist zulässig. Die Satzung muss notariell beglaubigt werden und folgende Mindestbestandteile enthalten: Firmenname einschließlich der zusätzlichen Beschreibung „Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder deren Abkürzung „sp. z o.o.“, Firmensitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals, Informationen zur Zahl und zum Nominalwert von Anteilen jedes Gesellschaftes, wenn die Gesellschafter mehr als einen Anteil halten, etwaige zeitliche Beschränkung der Gesellschaft.