Vertretung des Markeninhabers bei Widerspruch gegen seine Markenanmeldung in Neuseeland
Hier können Sie uns mit der Vertretung im Widerspruchsverfahren vor dem Markenamt in Neuseeland beauftragen, wenn gegen Ihre Markenanmeldung bzw Markeneintragung von Dritten Widerspruch eingelegt worden ist. Unser Honorar dafür berechnet sich nach Zeitaufwand.
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
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3610
Mit diesem Auftrag übernehmen wir Ihre Vertretung vor dem Markenamt bei Einlegung eines Widerspruches gegen Ihre Markeneintragung aufgrund einer älteren Marke.
Nach Auftragserteilung prüfen wir die Erfolgsaussichten des Widerspruchs und fertigen diesbezüglich eine ausführliche Stellungnahme. Weiterhin vertreten wir Sie im laufenden Widerspruchsverfahren, fertigen notwendige Stellungnahmen und berichten Ihnen dazu.
Unser Honorar wird nach angefallenen Arbeitsstunden abgerechnet. In durchschnittlich schwierigen Fällen liegt der Arbeitsaufwand bei ca. 5-7 Stunden für die Erwiderung des Widerspruches und dessen ausführliche Begründung. Im weiteren Verfahren hängt der Aufwand von der Notwendigkeit weiterer Stellungnahmen ab.