Verlängerung Industrial Design in Uruguay

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Design in Uruguay beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
500,00 EUR
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2575
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
500,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Aufrechterhaltung des eingetragenen gewerblichen Design in Uruguay vor.

Wir überwachen die Aufrechterhaltungsperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Aufrechterhaltung. Sie können uns hier mit der Durchführung der Aufrechterhaltung beauftragen. Die Erstreckung der Schutzdauer in Uruguay ist nach der ersten Schutzperiode von 10 Jahren einmal auf bis zu insgesamt 15 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres eingetragenen gewerblichen Designs bereit.

Die Schutzdauer von 15 Jahren beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim zuständigen Amt. Dier esrte Schutzperiode beträgt 10 jahre. Vor Ablauf der 10 Jahre nach diesem Datum muss eine Aufrechterhaltung vorgenommen werden, ansonsten endet der Schutz in Uruguay. Die Verlängerung des eingetragenen Designs erfolgt vor Ablauf der ersten Schutzperiode durch einen Antrag und die Zahlung der Verlängerungsgebühren. Der Antrag auf Verlängerung und die Zahlung der Verlängerungsgebühren haben innerhalb der Schutzfrist zu erfolgen. Dies soll in den letzten 6 Monaten vor Ablauf des Schutzrechts erfolgen.

Falls der Erneuerungsantrag oder die Zahlung der Verlängerungsgebühr nicht fristgerecht erfolgen, kann die Erneuerung noch erfolgen, wenn die Handlungen innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten ab Schutzrechtsende nachgeholt werden. Für die verspätete Verlängerung fallen dann aber zusätzliche Strafgebühren an.

Unser Angebot bezieht sich auf die Erneuerung eines einzelnes Design und umfasst unsere Kosten sowie die allgemeine amtliche Erneuerungsgebühr die Vornahme einer fristgerechte Verlängerung um eine weitere Schutzperiode. Nicht erfasst sind die Zuschlagsgebühren im Falle einer verspäteten Erneuerung. Das Angebot gilt zudem nicht für einen Antrag auf Wiederherstellung (Restoration) des Designrechts, was nach Ablauf aller Fristen möglich ist und guter Gründe bedarf.

Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte