Verlängerung Design Zypern

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Zypern beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
980,00 EUR
SKU
2582
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtIPCyprus
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag::
  
980,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Zypern beauftragen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Zypern um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Zypern beträgt 25 Jahre. Der Schutzbeginn berechnet sich ab dem Tag der Anmeldung beim Amt oder dem bei der Anmeldung beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).

Nach einer Eintragung des Designs in das amtliche Register wird ein Design in Zypern zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, berechnet ab dem Anmeldetag (oder Prioritätstag), durch das eingetragene Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal verlängern und zwar jeweils um einen weitere Schutzperiode von 5 Jahren, bis die maximale Schutzdauer erreicht ist.

Die Verlängerung eines Designrechts in Zypern geschieht durch einen förmlichen Antrag auf Verlängerung beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

Die Verlängerung kann beim Amt in den letzten 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode erfolgen. Sie müssen spätestens sechs Monate nach dem Ende der jeweiligen Schutzperiode erfolgt sein. Die amtlichen Gebühren für die Verlängerung sind mit dem Antrag innerhalb derselben Fristen zu bezahlen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz in Zypern.

Kann die gewünschte Verlängerung aber erst in den 6 Monaten nach Ablauf der eigentlichen Schutzdauer der jeweiligen Schutzperiode vorgenommen werden, dann ist zur üblichen Gebühr noch der amtliche Zuschlag zu entrichten.

Unsere angebotenen Preise verstehen sich für die fristgerechte Verlängerung eines eingetragenen Designs und pro Schutzperiode, sowie inklusive der üblichen Amtsgebühren zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fallen aber Verspätungsgebühren des Amtes für die verspätete Verlängerung an, dann sind diese gesondert zu vergüten.

Eine Auftragsannahme steht deshalb auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte