Verlängerung Design VAE

Hier können Sie uns mit der Bezahlung einer oder mehrerer Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung Ihres Designs in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) beauftragen, bis die maximale Schutzdauer von 10 Jahren erreicht ist.
1.950,00 EUR
SKU
2632
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)1
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)10
Patent- und MarkenamtIndustrial Property Department
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Eintragung des Design:
  
1.950,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Zahlung der Jahresgebühren in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) vor und halte so den Schutzperiode Ihres Designs aufrecht.Wir informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende nächste Jahrszahlung. Designschutzes ist so bis zur Höchtschutzdauer von 10 Jahren möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in in den Vereinigten Arabischen Emiraten beträgt 10 Jahre, vorausgesetzt die Jahresgebühren wurden regelmässig und rechtzeitig bezahlt. Eine Verlängerung der Schutzdauer von 10 Jahren ist nicht möglich.

Schutzbeginn des eingetragenen Designrechts berechnet sich ab dem Tag der Anmeldung beim Amt oder falls bei der Anmeldung eine Priorität beanspucht wurde, ab dem beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).

Nach der Eintragung des Designs in das amtliche Register wird ein Design zunächst für einen Zeitraum von 1 Jahr, berechnet ab dem Schutzbeginn durch das eingetragene Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer verlängern und zwar jeweils beliebig, mindestens um eine weitere Schutzperiode von 1 Jahr, bis zur maximal möglichen Schutzdauer von 10 Jahren.

Die Aufrechterhaltung geschieht durch einen förmlichen Antrag auf Verlängerung beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der Jahresgebühr. Dies soll vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode zu erfolgen.

Unsere angebotenen Preise verstehen sich für die fristgerechte Aufrechterhaltung um 1 Jahr für ein eingetragenen Designs inklusive der üblichen Amtsgebühren zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fallen Verspätungsgebühren des Amtes für eine verspätete Verlängerungen an, dann sind diese gesondert zu vergüten.

Eine Auftragsannahme steht deshalb auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte