Verlängerung Design in Uruguay

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Design in Uruguay beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 1 Jahre und/oder die einmalige Verlängerung um 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
1.500,00 EUR
SKU
2618
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtMIEM
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
1.500,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Uruguay um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so bis zur Höchtschutzdauer möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Uruguay beträgt 15 Jahre.

Der Schutzbeginn des eingetragenen Designrechts in Uruguay berechnet sich ab dem Tag der Anmeldung beim Amt oder falls bei der Anmeldung eine Priorität beanspucht wurde, ab dem beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).

Nach der Eintragung des Designs in das amtliche Register in Uruguay wird ein Design zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren, berechnet ab dem Schutzbeginn durch das eingetragene Design geschützt. Der Rechtsinhaber muss die Schutzdauer aber durch jährliche Zahlungen erneuern.

Der Rechtsinhaber kann die erste Schutzdauer von 10 Jahren einmal verlängern und zwar um eine weitere Schutzperiode von 5 Jahren, bis die maximale Schutzdauer in Uruguay erreicht ist.

Die Verlängerung in Uruguay geschieht durch einen förmlichen Antrag auf Verlängerung beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

Die Verlängerung kann soll in den letzten Monaten der laufenden Schutzperiode, also vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode erfolgen. Sie muß spätestens sechs Monate nach dem Ende der jeweiligen Schutzperiode erfolgt sein. Die amtlichen Gebühren für die Verlängerung sind mit dem Antrag innerhalb derselben Fristen zu bezahlen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz.

Kann die gewünschte Verlängerung erst in den 6 Monaten nach Ablauf der eigentlichen Schutzdauer der jeweiligen Schutzperiode vorgenommen werden, dann ist zur üblichen Gebühr noch der amtliche Verspätungszuschlag Zuschlag zu entrichten.

Unsere angebotenen Preise verstehen sich für die fristgerechte Verlängerung eines eingetragenen Designs und pro Schutzperiode, sowie inklusive der üblichen Amtsgebühren zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fallen aber Verspätungsgebühren des Amtes für die verspätete Verlängerungen an, dann sind diese gesondert zu vergüten.

Eine Auftragsannahme steht deshalb auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte