Verlängerung Design Ungarn

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Ungarn beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um eine weitere Periode auf bis zu höchstens 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
600,00 EUR
SKU
2604
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtHIPO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag::
  
600,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Ungarn beauftragen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Ungarn um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Ungarn beträgt 25 Jahre. Die Schutzdauer berechnet sich ab mit dem Anmeldetag oder dem beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).

Nach einer Eintragung des Designs in das amtliche Register in Ungarn wird das Design in Ungarn zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Designrecht geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal verlängern. Dies geschieht jeweils um einen Zeitraum von 5 Jahren, bis die Schutzdauer von insgesamt 25 Jahren erreicht ist. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

Die Verlängerung des Designrechts in Ungarn erfolgt durch einen Antrag beim Amt und die Zahlung der Verlängerungsgebühr. Der Antrag auf Erneuerung des Designrechts soll in den letzten Monaten vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode gestellt werden. Die Verlängerungsgebühr ist mit der Antragstellung innerhalb derselben Frist zu bezahlen.

Der Designschutz endet, wenn die Schutzdauer abgelaufen ist, ohne dass eine Verlängerung erfolgt ist.

Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. jedoch ohne die Zuschlagsgebühr im Falle verspäteter Verlängerung.

In Ungarn kann im Falle einer Sammelanmeldung von mehrerer Design die Verlängerung auf eines oder mehrere dieser zusammen angemeldeten Design beschränkt werden (teilweise Verlängerung). Sie können die teilweise Erneuerung von weiteren Designs derselben Eintragung hier noch zusätzlich mit beauftragen.

Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte