Verlängerung Design Ukraine

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in der Ukraine beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um eine weitere Periode auf bis zu höchstens 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
450,00 EUR
SKU
2607
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)10
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtSIPS
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
450,00 EUR
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designrechts in der Ukraine beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf 15 Jahre erlangen. Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in der Ukraine vor. Wir überwachen die Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende nächste Verlängerung. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designrechts bereit.

Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Design in der Ukraine für einen Zeitraum von 10 Jahren, in der Regel beginnend mit dem Tag der Eintragung, geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer einmal um einen Zeitraum von 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 15 Jahren verlängern. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Der Antrag auf Verlängerung kann bereits bei der Anmeldung gestellt werden. Er muss bis zum Ablauf der Schutzdauer eingereicht sein. Zudem muss die Aufrechterhaltungsgebühr in dieser Frist gezahlt sein. Zusätzliche müssen jährliche Aufrechterhaltungsgebühren gezahlt werden.

Unsere Preise verstehen sich pro Design, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden können.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte