Verlängerung Design in Uganda

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs mit Wirkung für Uganda beauftragen und durch die Erstreckung der Schutzdauer Ihres Designrechts auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres UK-Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
180,00 EUR
SKU
2698
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtIPO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
180,00 EUR

Verlängerung des Designschutzes in Uganda – Detaillierte Informationen

Wir übernehmen für Sie die Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Uganda. Dabei sorgen wir für eine rechtzeitige und nahtlose Fortführung des Schutzes, indem wir die neue Schutzdauer überwachen und Sie frühzeitig über anstehende Verlängerungen informieren. Unsere Leistungen umfassen die gesamte Abwicklung des Verlängerungsprozesses, sodass Sie sich auf Ihre geschäftlichen Tätigkeiten konzentrieren können.

Schutzdauer und Verlängerungsmöglichkeiten

In Uganda beträgt die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design 25 Jahre. Der Schutz gliedert sich wie folgt:

  • Erste Schutzperiode: 5 Jahre ab dem Anmeldetag.
  • Verlängerungsmöglichkeiten: Bis zu vier Verlängerungen um jeweils 5 Jahre.

Jede Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden, damit der Schutz ohne Unterbrechung bestehen bleibt.

Ablauf des Verlängerungsprozesses

Die Verlängerung eines Designs in Uganda erfolgt durch:

  1. Förmlichen Antrag: Dieser kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Schutzdauer eingereicht werden.
  2. Zahlung der Verlängerungsgebühren: Die Gebühren müssen innerhalb der Schutzfrist oder spätestens 1 Monat nach Ablauf der Schutzperiode bezahlt werden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Nachfrist und Aufschlagsgebühren

Sollte die reguläre Frist für die Verlängerung versäumt werden, gibt es eine Nachfrist von 6 Monaten. Innerhalb dieser Nachfrist kann der Schutz durch Zahlung einer Verspätungsgebühr wiederhergestellt werden.

In Ausnahmefällen ist eine Wiedereinsetzung möglich, wenn die Fristen um bis zu 12 Monate überschritten wurden. Hierfür müssen triftige Gründe vorliegen, und es fallen zusätzliche Gebühren an.

Unsere Leistungen und Preise

Unser Angebot umfasst:

  • Die fristgerechte Verlängerung eines eingetragenen Designs.
  • Die Zahlung der regulären amtlichen Gebühren.

Nicht enthalten: Zuschlagsgebühren für verspätete Verlängerungen oder Anträge auf Wiedereinsetzung. Diese Kosten werden separat berechnet.

Besondere Hinweise zur Verlängerung in Uganda

Der angegebene Preis gilt für die Verlängerung eines UK-Designschutzes, der automatisch in Uganda gültig ist. Für die Verlängerung anderer Schutzrechte, wie z. B. eines ARIPO-Designrechts, können abweichende Gebühren und Verfahren gelten. In solchen Fällen beraten wir Sie gerne individuell.

Rechtzeitige Beauftragung

Wir empfehlen, uns frühzeitig mit der Verlängerung Ihres Designs zu beauftragen. So stellen Sie sicher, dass alle Formalitäten rechtzeitig erledigt werden und Ihr Schutzrecht ohne Unterbrechung fortgeführt wird.

Verlässlicher Service für Ihre Designverlängerung

Mit unserer langjährigen Erfahrung im internationalen Designrecht sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Wir übernehmen die komplette Abwicklung des Verlängerungsprozesses und sorgen dafür, dass Ihre Schutzrechte jederzeit gesichert sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um den Schutz Ihres Designs in Uganda effizient und fristgerecht zu verlängern.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte