Verlängerung Design in Trinidad und Tobago

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Design in Trinidad und Tobago beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
500,00 EUR
SKU
2620
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und Markenamtipo
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
500,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Verlängerung Ihres eingetragenen gewerblichen Design in Trinidad und Tobago vor.

Wir überwachen die Aufrechterhaltungsperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Aufrechterhaltung. Sie können uns hier mit der Durchführung der Verlängerung beauftragen. Die Erstreckung der Schutzdauer ist zweimal um 5 Jahre auf bis zu insgesamt 15 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres eingetragenen gewerblichen Designs bereit.

Die Schutzdauer von 15 Jahren beginnt in Trinidad und Tobago mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim zuständigen Amt. Vor Ablauf von 5 Jahren nach diesem Datum muss eine Aufrechterhaltungsgebühr bezahlt werden, ansonsten endet der Schutz. Die Verlängerung des eingetragenen Designs in Trinidad und Tobago erfolgt durch einen förmlichen Antrag und die Zahlung der Verlängerungsgebühren. Der Antrag auf Verlängerung und die Zahlung der Verlängerungsgebühren haben innerhalb der Schutzfrist zu erfolgen. Die Verlängerung soll in den letzten Monaten vor Ablauf des Schutzrechts erfolgen.

Falls der Erneuerungsantrag oder die Zahlung der Verlängerungsgebühr nicht fristgerecht erfolgen, kann die Erneuerung noch erfolgen, wenn die Handlungen innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten ab Schutzrechtsende nachgeholt werden. Für die verspätete Verlängerung fallen dann aber zusätzliche Gebühren an. Wird diese Frist nicht eingehalten, endet der Designschutz.

Unser Angebot bezieht sich nur auf die fristgerechte Erneuerung eines einzelnes Design und umfasst unsere Kosten sowie die allgemeine amtliche Erneuerungsgebühr die Vornahme einer fristgerechte Verlängerung um eine weitere Schutzperiode.

Nicht erfasst sind die Zuschlagsgebühren im Falle einer verspäteten Erneuerung. Das Angebot gilt zudem nicht für einen Antrag auf Wiederherstellung (Restoration) oder Neueintragung.

Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte