Verlängerung Design Patent Taiwan

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Design Patents in Taiwan beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 12 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres taiwanesischen Designrechts.
750,00 EUR
SKU
1915
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)1
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)12
Patent- und MarkenamtTIPO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Musters
  
750,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des bestehenden Designschutzes in Taiwan vor. Wir überwachen die Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende nächste Verlängerung. Sie können so die Erstreckung der Schutzdauer Ihres Designrechts auf die Höchstdauer erreichen. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designrechts bereit.

Die Höchstschutzdauer eines Design Patents in Taiwan beträgt 12 Jahre.

Der Schutz beginnt mit der Eintragung des Designrechts in das amtliche Register rückwirkend zum Anmeldetag oder dem Tag der beanspruchten Priorität. Nach der Eintragung in das amtliche Register wird ein eingetragenes Design für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren , in der Regel beginnend mit dem Anmeldetag (oder dem gewährten Prioritätstag) geschützt. Der Rechteinhaber muss die Schutzdauer aber jeweils um einen Zeitraum von einem Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von 12 Jahren verlängern. Dies geschieht durch einen Antrag und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Dies muss innerhalb des laufenden Schutzzeitraumes erfolgen.

Die Jahresgebühren für ein Design-Patent sind ab dem Veröffentlichungsdatum zahlbar. Die Zahlung der 2. Jahresgebühr und der folgenden Jahresgebühren müssen geleistet werden, bevor die jeweilige Schutzperiode abläuft.

Die Jahresgebühren können aber für mehrere Jahre auf einmal im Voraus bezahlt werden. In diesen Fällen wird, wenn die Gebühr später angehoben wird, der betreffende Patentinhaber nicht aufgefordert, Nachzahlungen zu leisten.

Unsere Preise verstehen sich pro Erzeugnis bzw. Design und inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden kann.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte