Verlängerung Design Südkorea

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Design in Südkorea beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils mindestens 1 Jahr verlängern, bis die Höchstschutzdauer von 15 Jahre erlangt ist. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
750,00 EUR
SKU
2611
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)1
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtKIPO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
750,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Aufrechterhaltung des eingetragenen gewerblichen Design in Südkorea vor.

Wir überwachen die Aufrechterhaltungsperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Aufrechterhaltung. Sie können uns hier mit der Durchführung der Aufrechterhaltung beauftragen. Die Erstreckung der Schutzdauer ist auf bis zu insgesamt 15 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres eingetragenen gewerblichen Designs bereit.

Die Schutzdauer von 15 Jahren beginnt in Südkorea mit dem Tag der Registrierung des Designs. Nach Ablauf des ersten Schutzjahres muss eine Aufrechterhaltungsgebühr bezahlt werden. Ansonsten endet der Schutz. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer in Südkorea um einen Zeitraum von jeweils 1 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 15 Jahren verlängern. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr.

Der Antrag und die Gebührenzahlung sollen vor Ablauf der jeweiligen Periode erfolgen. Sie können aber auch noch innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der jeweiligen Schutzperiode eingereicht bzw. gezahlt werden, sofern innerhalb dieser Nachfrist auch eine zusätzliche Verspätungsgebühr entrichtet wird. Diese kann bis zu 100% betragen.

Die nachstehenden Preise für die Verlängerung verstehen sich pro eingetragenem Design und inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zuschlagsgebühr fällt gegebenenfalls extra an.

Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte