Verlängerung Design Südafrika

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Industrial Designs in Südafrika beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs und die Angabe, ob es sich um rein ästhetisches Design (siehe Teil A des amtlichen Design-Registers) oder um ein Design handelt, das nur durch seine Funktion bestimmt wird (funktionales Design, in Teil F des Registers eingetragen), mehr Informationen dazu finden Sie weiter unten.
580,00 EUR
SKU
2563
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)1
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Eintragung ins amtliche Register
  
580,00 EUR
Hier können Sie uns mit der Verlängerungsantrag Ihres Designs in Südafrika für die nächste Schutzperiode beauftragen. Wir beantragen die Verlängerung und zahlen die Gebühr für die nächste Schutzperiode ein, wir Überwachung die Schutzdauer und informieren Sie über die bevorstehende nächste Erneuerung.

Die Designregistrierung in Südafrika beginnt mit einer 3-Jahres-Schutzperiode, die mit dem Datum der Einreichung der Anmeldung beim Amt zu laufen beginnt. Ab diesem Zeitpunkt und vor Ablauf der ersten 3 Jahre muss eine jährliche Erneuerungsgebühr bezahlt werden, um den Schutz des Designs in Südafrika aufrecht zu erhalten. Andernfalls wird das ausschließliche Recht enden und ist für jedermann frei nutzbar..

Ein Design in Südafrika kann ein ästhetisches Design sein, das durch seine beliebige Form, Konfiguration oder Verzierungen wirkt. Es kann aber auch ein funktionelles Design sein, wenn die Form oder Konfiguration durch die Funktion erforderlich ist. Designschutz kann insoweit sowohl für ein ästhetisches als auch funktionelle Design als auch beides angemeldet werden. Das ästhetische Design wirdin Teil A des amtlichen Design-Registers eingetragen, das funktionale Design in Teil F aufgenommen. Wenn Sie beide Rechte eingetragen haben und sowohl ästhetisches und funktionales Design erneuert haben wollen, sind getrennte Erneuerungen erforderlich. Sie müssen die Erneuerungsgebühr zudem für jedes Design separat zahlen.

Ein Industrial Design für ein ästhetisches Design ist gültig für eine Dauer von 15 Jahren, für ein funktionales Design nur für eine Dauer von 10 Jahren, vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung der Jahresgebühren, die ab dem Ende des dritten Jahres jährlich im voraus anfallen.

Die Verlängerung des eingetragenen Designs erfolgt durch einen Antrag und die Zahlung der Verlängerungsgebühren. Der Antrag auf Verlängerung und die Zahlung hat innerhalb der Schutzfrist zu erfolgen. Die Jahresgebühren können aber im Voraus für ein Jahr oder mehrerer Jahre oder auch für den gesamten Schutzzeitraum Zeitraum im Voraus bezahlt werden.

Falls die Zahlung der Verlängerungsgebühr verspätet ist, aber noch innerhalb der ersten 6 Monate ab dem Tag der Fälligkeit liegt, dann kann die Erneuerung trotzdem noch erfolgen, wenn noch Verspätungsgebühren von mindestens 82,00 Rand für den ersten Monat und weiteren 44,00 Rand für jeden weiteren angefangenen Monat (nicht mehr als fünf Monate) zusätzlich zu der Jahresgebühr bezahlt werden.

Unser Angebot bezieht sich auf ein einzelnes Design und umfasst die allgemeine Enneuerungsgebühr für eine fristgerechte Verlängerung um eine Schutztperiode von 1 Jahr. Nicht erfasst sind die Zuschlagsgebühren im Falle einer verspäteten Erneuerung. Das Angebot gilt nicht für einen Antrag auf Wiederherstellung (Restoration) des Designrechts, der noch nach Ablauf aller Fristen möglich ist.

Alternativ können Sie die volle Erneuerung für die verbleibende Schutzdauer von bis zu 15 Jahren beauftragen.

Die Annahme des Angebotes steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass der Antrag und die Zahlung der Amtsgebühren fristgerecht eingereicht werden können.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte