Verlängerung Design Sudan

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Design in Sudan beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
460,00 EUR
SKU
2688
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtKosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
460,00 EUR


Wir nehmen für Sie die Verlängerung der Schutzperiode des eingetragenen gewerblichen Design in Sudan vor.

Wir überwachen die Aufrechterhaltungsperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Sie können uns hier mit der Durchführung der Verlängerung beauftragen. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so zweimal um 5 Jahre auf bis zu insgesamt 15 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres eingetragenen gewerblichen Designs bereit.

Die Schutzdauer von 15 Jahren beginnt im Sudan mit dem Tag der Registierung des Designs im amtlichen Register rückwirkend zum Tag der Anmeldung oder dem beanspruchten Prioritätstag. Vor Ablauf von fünf Jahren nach diesem Datum muss eine Aufrechterhaltungsgebühr bezahlt werden ansonsten endet der Schutz. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 2 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 15 Jahren verlängern. Dies geschieht durch die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Die Verlängerung hat innerhalb der Schutzperiode zu erfolgen .

Die Gebühr soll innerhalb der letzte 12 Monate der laufenden Schutzperiode bezahlt werden. Sie muss spätestens in einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der eigentlichen Schutzperiode gezahlt werden, ansonsten endet der Schutz. Es fällt eine zusätzliche Gebühr für die verspätete Verlängerung an.

Die nachstehenden Preise für die Verlängerung verstehen sich pro eingetragenem Design und inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zuschlagsgebühr fällt gegebenenfalls extra an.

Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte