Verlängerung Design in St. Vincent und die Grenadinen

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres eingetragenen Design in St. Vincent und die Grenadinen beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer einmal um 5 Jahre auf bis zu 10 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
1.500,00 EUR
SKU
2622
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)10
Patent- und Markenamtcipo
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
1.500,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in St. Vincent und die Grenadinen um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so bis zur Höchstschutzdauer möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design beträgt in St. Vincent und die Grenadinen 10 Jahre.

Der Schutzbeginn des eingetragenen Designrechts berechnet sich in St. Vincent und die Grenadinen ab dem Tag der Anmeldung beim Amt oder falls bei der Anmeldung eine Priorität beanspucht wurde, ab dem beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).

Nach der Eintragung des Designs in das amtliche Register wird ein Design zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, berechnet ab dem Schutzbeginn, durch das eingetragene Design in St. Vincent und die Grenadinen geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer verlängern und zwar einmal um eine weitere Schutzperiode von 5 Jahren, bis die maximale Schutzdauer erreicht ist.

Die Verlängerung in St. Vincent und die Grenadinen geschieht durch einen förmlichen Antrag auf Verlängerung beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Beides kann für die erste und zweite Verlängerung der Schutzperiode gemeinsam erfolgen.

Der förmliche Antrag auf Verlängerung soll in St. Vincent und die Grenadinen stets vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode gestellt werden. Die Gebühren sollen stets im voraus bezahlt werden. Die Verlängerung wird dann mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

Der förmliche Antrag auf Verlängerung ist in St. Vincent und die Grenadinen stets vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode zu stellen. Die Zahlung der Verlängerungsgebühr kann aber noch in der verlängerten Zahlungsfrist erfolgen, die 6 Monate nach Ablauf der ersten Schutzperiode beträgt. Werden diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz.

Unsere angebotenen Preise verstehen sich für die fristgerechte Verlängerung eines eingetragenen Designs und pro Schutzperiode, sowie inklusive der üblichen Amtsgebühren zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fallen aber Verspätungsgebühren des Amtes für die verspätete Verlängerung anfallen, dann sind diese gesondert zu vergüten.

Eine Auftragsannahme steht deshalb auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können. Der angegebene Preis gilt nur für die Verlängerung einer UK Registrierung. Die Verlängerung nicht in Großbritannien registrierten Designeintragungen können andere Kosten verursachen.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte