Verlängerung Design in St. Vincent und die Grenadinen
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Patent- und Markenamt | cipo |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Verlängerung des eingetragenen Designs in St. Vincent und die Grenadinen – Detaillierte Informationen
Wir übernehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in St. Vincent und die Grenadinen, sodass Ihr Schutzrecht um eine weitere Schutzperiode verlängert wird. Unser Service umfasst die Überwachung der Schutzdauer sowie die rechtzeitige Benachrichtigung über bevorstehende Verlängerungen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Ihr Designschutz lückenlos erhalten bleibt. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.
Maximale Schutzdauer und Verlängerungsmöglichkeiten
Die maximale Schutzdauer eines eingetragenen Designs in St. Vincent und die Grenadinen beträgt 10 Jahre, und die Schutzzeiten gliedern sich wie folgt:
- Erste Schutzperiode: 5 Jahre ab dem Anmeldedatum beim zuständigen Amt oder, falls eine Priorität beansprucht wurde, ab dem Prioritätstag.
- Eine Verlängerung möglich: Einmalige Verlängerung um weitere 5 Jahre, sodass eine maximale Schutzdauer von 10 Jahren erreicht werden kann.
Verfahren zur Verlängerung
Die Verlängerung des eingetragenen Designs in St. Vincent und die Grenadinen erfolgt in mehreren Schritten:
- Förmlicher Antrag: Der Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der ersten Schutzperiode gestellt werden.
- Zahlung der Verlängerungsgebühren: Die Gebühren müssen im Voraus entrichtet werden.
Falls die Zahlung der Verlängerungsgebühr nicht rechtzeitig erfolgt, besteht die Möglichkeit, diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der Schutzperiode nachzuholen. In diesem Fall fällt jedoch eine zusätzliche Gebühr an. Wird diese Nachfrist nicht eingehalten, erlischt der Designschutz endgültig.
Besonderheiten bei der Verlängerung
Bitte beachten Sie, dass der angegebene Preis nur für die Verlängerung von Designs gilt, die ursprünglich in Großbritannien registriert wurden. Diese Registrierungen werden automatisch auf St. Vincent und die Grenadinen ausgedehnt. Designs, die nicht in Großbritannien registriert sind, können zusätzliche Kosten verursachen. In solchen Fällen beraten wir Sie gern individuell.
Benötigte Informationen und Dokumente
Für die Bearbeitung der Verlängerung benötigen wir folgende Informationen:
- Die Registernummer Ihres Designs
- Das Anmeldedatum
Mit diesen Angaben können wir den Verlängerungsprozess schnell und fehlerfrei durchführen.
Unsere Leistungen und Preise
Unser Angebot umfasst:
- Die fristgerechte Verlängerung eines Designs
- Die Abwicklung aller erforderlichen Formalitäten und die Zahlung der amtlichen Gebühren
Nicht enthalten: Gebühren für verspätete Zahlungen oder zusätzliche Anträge (z. B. Wiederherstellungsanträge). Solche Kosten werden gesondert berechnet.
Rechtzeitige Beauftragung
Um sicherzustellen, dass alle Fristen eingehalten werden und keine zusätzlichen Gebühren anfallen, empfehlen wir, uns frühzeitig mit der Verlängerung Ihres Designs zu beauftragen. Dies garantiert einen reibungslosen Ablauf und die lückenlose Fortführung des Schutzes.
Warum Sie uns vertrauen können
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des internationalen Designschutzes bieten wir Ihnen einen umfassenden und zuverlässigen Service. Wir übernehmen alle notwendigen Schritte, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können, während wir den Schutz Ihrer kreativen Arbeit gewährleisten.