Verlängerung Design in Saint Lucia

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Saint Lucia beauftragen und durch Verlängerung ihres Designrechts i Großbritannien die automatische Erstreckung der Schutzdauer in Saint Lucia auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designsrcht in Großbritannien. Mehr Details finden Sie weiter unten.
180,00 EUR
SKU
2656
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtIPO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
180,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Saint Lucia vor. Dafür verlängern wir ihr Schutzrecht in Großbritannien um eine weitere Schutzperiode. Der Schutz erstreckt sich dann automatisch auf Saint Lucia. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung.

Die Erstreckung der Schutzdauer ist so um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich.

Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Design für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern lassen. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Diese Gebühr kann fühestens 6 Monate vor dem Ende der Schutzdauer geleistet werden. Sie muss spätestens 1 Monat nach dem Ende der Schutzdauer ans Amt bezahlt sein, um Verspätungsgebühren zu vermeiden.

Ist der übliche Zeitraum für die Verlängerung des Rechts nicht eingehalten worden, besteht die Möglichkeit unter Zahlung der Aufschlagsgebühr, die Verlängerung binnen einer Nachfrist von 6 Monaten ab dem Schutzende nachzuholen. Bei jeder Zahlung, die nach dem Ende der Schutzdauer beim Amt eingeht, fällt ein Verspätungszuschlag auf die Erneuerungsgebühren an. In Ausnahmefällen kann auch noch bis zu 12 Monaten nach Ablauf der eigentlichen Schutzfrist die Wiedereinsetzung beantragte werden, sofern gute Gründe für eine Wiedereinsetzung in die versäumten Fristen vorliegen.

Unsere Preise verstehen sich für die Verlängerung pro Design, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Mehrkosten für eine verspätete Verlängerung und/oder Wiedereinsetzung sind nicht Gegenstand des Auftrages und gesondert zu vergüten.

Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte