Verlängerung Design Saint Kitts and Nevis
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Saint Kitts and Nevis beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer Ihres UK-Designrechts auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
180,00 EUR
SKU
2655
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 |
Patent- und Markenamt | IPO |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Saint Kitts and Nevis vor. Dafür verlängern wir ihr Schutzrecht in Großbritannien um eine weitere Schutzperiode. Der Schutz erstreckt sich dann automatisch auf Saint Kitts and Nevis. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres UK Designeintragung bereit.
Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Design für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern lassen. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Diese Gebühr kann fühestens 6 Monate vor dem Ende der Schutzdauer geleistet werden. Sie muss spätestens 1 Monat nach dem Ende der Schutzdauer ans Amt bezahlt sein, um Verspätungsgebühren zu vermeiden.
Ist der übliche Zeitraum für die Verlängerung des Rechts nicht eingehalten worden, besteht die Möglichkeit unter Zahlung der Aufschlagsgebühr, die Verlängerung binnen einer Nachfrist von 6 Monaten ab dem Schutzende nachzuholen. Bei jeder Zahlung, die nach dem Ende der Schutzdauer beim Amt eingeht, fällt ein Verspätungszuschlag auf die Erneuerungsgebühren an. In Ausnahmefällen kann auch noch bis zu 12 Monaten nach Ablauf der eigentlichen Schutzfrist die Wiedereinsetzung beantragte werden, sofern gute Gründe für eine Wiedereinsetzung in die versäumten Fristen vorliegen.
Unsere Preise verstehen sich für die Verlängerung pro Design, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Mehrkosten für eine verspätete Verlängerung und/oder Wiedereinsetzung sind nicht Gegenstand des Auftrages und gesondert zu vergüten.
Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden können.
Der angegebene Preis gilt nur für die Verlängerung einer UK Registrierung. Die Verlängerung nicht in Großbritannien registrierten Designeintragungen können andere Kosten verursachen.