Verlängerung Design Spanien

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Spanien beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
240,00 EUR
SKU
2557
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtOEPM
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
240,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Spanien beauftragen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Spanien um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Design in Spanien für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Designrecht geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern lassen. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der letzten 6 Monate vor Ablauf der Schutzdauer, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach deren Ablauf beim zuständigen Amt eingereicht werden. Die Verlängerungsgebühr ist innerhalb derselben Frist zu bezahlen. Wird die Gebühr nach Ablauf der Schutzdauer bezahlt, ist eine Zuschlagsgebühr zu entrichten. Diese beträgt in den ersten drei Monaten der Verspätung 25 % und danach vom 3-6 Verspätungsmonat 50 %. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

Unsere Preise verstehen sich pro Design, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte