Verlängerung Design Serbien

Hier können Sie uns mit der jährlichen Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Serbien beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
290,00 EUR
SKU
2603
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)1
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtIPO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag:
  
290,00 EUR


Hier können Sie uns mit der jährlichen Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Serbien beauftragen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Serbien um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist von zunächst 5 Jahren um jeweils 1 Jahr auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Die Höchstschutzdauer für den Designschutz in Serbien beträgt 25 Jahre, berechnet ab dem Anmeldetag.

Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Design in Serbien für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Designrecht geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer danach jährlich verlängern lassen.

Die Verlängerung des Designrechts geschieht durch einen förmlichen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen jährlichen Verlängerungsgebühr.

Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der laufenden letzten Schutzperiode beim zuständigen Amt eingereicht werden. Die Verlängerungsgebühr ist innerhalb der selben Frist zu bezahlen.

Die Verlängerung soll in den letzten drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode erfolgen. Sie müssen spätestens sechs Monate nach dem Ende der jeweiligen Schutzperiode erfolgt sein. Die amtlichen Gebühren für die Verlängerung sind mit dem Antrag innerhalb der selben Fristen zu bezahlen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz.

Kann die gewünschte Verlängerung erst nach Ablauf der eigentlichen Schutzdauer der jeweiligen Schutzperiode vorgenommen werden, dann ist zur üblichen Gebühr noch der amtliche Zuschlag zu entrichten. Dieser beträgt 50 % der üblichen Gebühren.

Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der Gebührenaufschlag für eine verspätete Erneuerung ist nicht umfasst.

Eine Auftragsannahme steht daher auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte