Verlängerung Design Schweiz

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in der Schweiz beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
380,00 EUR
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2555
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Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtIGE
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
380,00 EUR

Designverlängerung in der Schweiz – Verfahren, Voraussetzungen und unsere Leistungen im Überblick

Die Verlängerung der Schutzdauer eines eingetragenen Designs ist für Unternehmen, Designer und Kreative von essenzieller Bedeutung, um langfristig von ihren gestalterischen Schöpfungen profitieren zu können. In der Schweiz bietet das Schweizerische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) die Möglichkeit, eine bestehende Designregistrierung nach Ablauf der ersten Schutzperiode zu verlängern. Um dieses Verfahren korrekt und fristgerecht durchzuführen, sind umfangreiche Kenntnisse der gesetzlichen Vorgaben, ein gutes Fristenmanagement sowie eine sorgfältige und gewissenhafte Bearbeitung aller notwendigen Unterlagen erforderlich.

In diesem Beitrag erläutern wir ausführlich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Designverlängerung in der Schweiz. Wir erklären das Verfahren Schritt für Schritt, zeigen auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und geben Hinweise zu den relevanten Fristen sowie den anfallenden Gebühren. Ebenso erfahren Sie, wie die Verlängerung strategisch in Ihr unternehmerisches Konzept eingebettet werden kann – etwa im Hinblick auf Portfolio-Management, Kostenoptimierung und internationale Aspekte. Schließlich stellen wir dar, welche Leistungen wir als spezialisierte Kanzlei für Marken-, Design- und Gesellschaftsrecht anbieten und wie einfach Sie über das Online-Formular auf unserer Webseite einen Auftrag zur Verlängerung Ihres Designs erteilen können.

1. Grundlagen des Designschutzes in der Schweiz

1.1 Definition und Schutzgegenstand

Unter einem Design versteht man die äußere Gestaltung eines Erzeugnisses oder eines Teils davon. Dieser Schutz richtet sich in erster Linie auf sichtbare Merkmale wie Linien, Farben, Formen, Oberflächenstrukturen und Materialien, die das Erscheinungsbild eines Produktes prägen. Der Designschutz ist neben dem Marken- oder Patentschutz ein wichtiges Instrument, um die eigene Wettbewerbsposition zu stärken und Nachahmungen effektiv zu verhindern. Ein ästhetisch überzeugendes Design ist im Marktumfeld ein wertvoller Wettbewerbsvorteil, den es zu sichern gilt.

1.2 Rechtsgrundlagen

In der Schweiz findet sich die rechtliche Grundlage für den Designschutz im Bundesgesetz über den Schutz von Design (Designgesetz, DesG) sowie in der zugehörigen Designverordnung (DesV). Diese Normen regeln die Voraussetzungen für die Eintragung eines Designs, den Schutzumfang und die Geltungsdauer. Auch die Verlängerung sowie die Konsequenzen bei Verstößen sind hier normiert. Das Schweizerische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist dabei die zuständige Behörde, bei der sowohl Anmeldungen als auch Verlängerungen vorgenommen werden.

1.3 Schutzdauer eines Designs in der Schweiz

Ein eingetragenes Design in der Schweiz ist zunächst für fünf Jahre ab Anmeldetag geschützt. Dieser Schutz kann um jeweils fünf Jahre verlängert werden, und zwar bis zu maximal viermal, sodass eine Gesamt-Schutzdauer von bis zu 25 Jahren erreicht werden kann. Nach Ablauf dieser Zeit erlischt der Schutz ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit. Die Verlängerung erlaubt es, auch langfristig von der ursprünglichen Gestaltungsidee zu profitieren und sie gegen Nachahmer abzusichern.

2. Voraussetzungen und Bedingungen für die Verlängerung

2.1 Fristen für die Verlängerung

Die Verlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf der laufenden Schutzperiode beantragt werden. Das IGE versendet in der Regel eine Erinnerung, jedoch stellt dies keinen verbindlichen Rechtsanspruch dar. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, die Verlängerung einige Monate vor Ablauf der Schutzperiode in die Wege zu leiten. Wer die Fristen konsequent im Blick behält, vermeidet böse Überraschungen und stellt sicher, dass sein Designschutz nicht versehentlich erlischt.

2.2 Zahlungsmodalitäten und Gebühren

Mit der Verlängerung sind Gebühren verbunden, die an das IGE zu entrichten sind. Die Höhe der Verlängerungsgebühren hängt üblicherweise von der Anzahl der zu verlängernden Designs ab, da Anmeldungen häufig mehrere Designs umfassen. Eine pünktliche und vollständige Zahlung ist unerlässlich, um den Schutz über den anvisierten Zeitraum zu sichern. Bei verspäteter Zahlung fallen meist Zuschläge an, und wird überhaupt nicht rechtzeitig bezahlt, erlischt das Designrecht.

2.3 Identität des Anmelders / Inhabers

Nur der eingetragene Inhaber oder sein bevollmächtigter Vertreter kann die Verlängerung beantragen. Sollte zwischenzeitlich ein Inhaberwechsel stattgefunden haben, muss diese Änderung vor der Verlängerung im Register des IGE eingetragen sein. Klare Verhältnisse im Hinblick auf die Inhaberschaft sind wichtig, um Verzögerungen oder gar Ablehnungen im Verlängerungsverfahren zu vermeiden.

2.4 Änderungen des Designs vor der Verlängerung

Die Verlängerung bezieht sich immer auf das bereits eingetragene Design. Das bedeutet, dass vor der Verlängerung keine inhaltlichen Änderungen am Design selbst vorgenommen werden können. Sollten solche Anpassungen gewünscht sein, wäre eine Neuanmeldung des veränderten Designs erforderlich. Kleinere administrative Änderungen, wie etwa die Aktualisierung der Inhaberadresse oder die Änderung des bevollmächtigten Vertreters, sind vor der Verlängerungsantragsstellung möglich und gegebenenfalls sinnvoll.

3. Ablauf des Verlängerungsverfahrens beim IGE

3.1 Einreichung des Verlängerungsantrags

Der Verlängerungsprozess beginnt mit der formellen Einreichung des Verlängerungsantrags beim IGE. Dies kann sowohl online als auch in Papierform erfolgen. Der Antrag muss eindeutig das zu verlängernde Design identifizieren. Die Angabe der Registrierungsnummer und die Nennung des Inhabers sind unerlässlich, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten. Fehler oder Unvollständigkeiten im Antrag führen zu Nachfragen, die den Prozess verzögern.

3.2 Prüfung durch das IGE

Nach Eingang des Antrags prüft das IGE die Vollständigkeit, die rechtzeitige Einreichung, die Zahlung der Gebühren und die Inhaberverhältnisse. Bei formalen Mängeln erhält der Antragsteller eine Aufforderung zur Nachbesserung. Werden diese Mängel nicht behoben, kann das IGE die Verlängerung verweigern, was den Verlust des Designschutzes bedeutet.

3.3 Erteilung der Verlängerung

Sind alle Bedingungen erfüllt, nimmt das IGE die Verlängerung in das Register auf. Der Schutz verlängert sich um weitere fünf Jahre. Der Inhaber erhält eine Bestätigung, die ihm Rechtssicherheit gibt und die fortdauernde Exklusivität am Design gewährleistet. Ab diesem Zeitpunkt ist das Design erneut für einen festgelegten Zeitraum vor Nachahmung geschützt.

3.4 Verspätete Verlängerung und Nachfrist

Wer die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt, hat oft die Möglichkeit, innerhalb einer Nachfrist den Antrag nachzureichen. Diese Option ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wird auch die Nachfrist versäumt, erlischt der Designschutz endgültig. Deshalb ist es von großer Bedeutung, die relevanten Termine nicht aus den Augen zu verlieren und die Verlängerungsanträge rechtzeitig zu stellen.

4. Strategische Überlegungen bei der Verlängerung

4.1 Kosten-Nutzen-Abwägung

Ob sich eine Verlängerung lohnt, hängt insbesondere davon ab, inwieweit das Design noch wirtschaftliche Relevanz hat. Designs, die für ein auslaufendes Produkt stehen oder deren Gestaltung nicht mehr auf dem Markt genutzt wird, müssen nicht zwingend verlängert werden. Die damit verbundenen Kosten könnten an anderer Stelle gewinnbringender eingesetzt werden. Hingegen ist es bei relevanten, stark etablierten Designs in der Regel sinnvoll, den Schutz so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, um das eigene Profil am Markt zu schützen und zu schärfen.

4.2 Portfolio-Management

Unternehmen mit einem größeren Design-Portfolio sollten ein systematisches Portfolio-Management betreiben. Regelmäßige Überprüfungen aller eingetragenen Designs, deren Marktwert und strategische Bedeutung ermöglichen eine gezielte Planung. Designs, die ihren Zenit überschritten haben, können auslaufen, während andere, weiterhin relevante Designs konsequent verlängert werden. Auf diese Weise lassen sich nicht nur Kosten minimieren, sondern auch Ressourcen effizient einsetzen.

4.3 Internationale Aspekte

Viele Unternehmen agieren nicht nur auf dem Schweizer Markt, sondern international. Hier gilt es, auch die Verlängerungsregeln im Ausland zu beachten. Unterschiedliche Jurisdiktionen kennen verschiedene Schutzfristen, Gebühren und Verfahren. Ein konsistentes, international abgestimmtes Vorgehen ist daher essenziell, um sicherzustellen, dass das gesamte globale Designportfolio einheitlich und rechtssicher geschützt ist. Auch hier kann fachkundige Beratung helfen, kostspielige Fehler und Lücken im Schutz zu vermeiden.

5. Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

5.1 Versäumnis von Fristen

Das häufigste Problem bei Designverlängerungen ist das Übersehen oder Versäumen von Fristen. Gerade bei großen Designportfolios ist es leicht, den Überblick zu verlieren. Dies kann schwerwiegende Folgen haben: Ein einmal erloschenes Designrecht kann nicht nachträglich wiederhergestellt werden. Ein professionelles Fristenmanagement, idealerweise unterstützt durch externe Experten, verhindert solche Pannen.

5.2 Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen

Ein weiterer häufiger Fehler sind falsche oder unvollständige Angaben im Verlängerungsantrag. Unstimmigkeiten bei der Registrierungsnummer, falsche Inhaberangaben oder unvollständige Dokumente führen zu Rückfragen und Verzögerungen. Eine sorgfältige Kontrolle der Unterlagen vor Einreichung ist unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

5.3 Fehlende Aktualisierung der Inhaber- oder Vertreterdaten

Ändern sich Inhaberdaten, Unternehmensanschriften oder die Kontaktdaten des bevollmächtigten Vertreters, müssen diese Änderungen rechtzeitig beim IGE gemeldet werden. Andernfalls laufen Sie Gefahr, wichtige Mitteilungen des IGE zu verpassen. Dies kann dazu führen, dass die Verlängerung scheitert, obwohl alle anderen Voraussetzungen erfüllt gewesen wären.

5.4 Unzureichende Beratung

Wer die Verlängerung rein formalistisch betrachtet und auf fachkundige Beratung verzichtet, läuft Gefahr, langfristige strategische Möglichkeiten zu verschenken. Eine qualifizierte Kanzlei kann nicht nur bei der rechtzeitigen Verlängerung unterstützen, sondern auch dabei helfen, die gesamte Designstrategie im Unternehmen zu optimieren. Dies betrifft insbesondere die Kostenoptimierung, das strategische Portfolio-Management und die internationale Ausrichtung des Designschutzes.

6. Unsere Leistungen als spezialisierte Kanzlei

6.1 Umfassende Beratung zum Verlängerungsverfahren

Wir bieten unseren Mandanten eine ganzheitliche Beratung, um sämtliche Aspekte der Designverlängerung in der Schweiz zu meistern. Dabei erläutern wir nicht nur die formalen Voraussetzungen, sondern gehen auch auf strategische Fragen ein: Welche Designs sollten verlängert werden? Wie lassen sich Kosten optimieren? Welche Rolle spielen internationale Schutzstrategien?

6.2 Professionelle Fristenverwaltung und Monitoring

Das Versäumen von Fristen ist ein häufiges Problem – wir sorgen dafür, dass es nicht zu Ihrem Problem wird. Mit einem professionellen Fristenmanagement behalten wir alle Termine im Blick und erinnern Sie rechtzeitig an anstehende Verlängerungen. So müssen Sie sich keine Sorgen machen, ungewollt Ihren Designschutz zu verlieren.

6.3 Erstellung und Prüfung aller benötigten Unterlagen

Unsere Experten kümmern sich um die gewissenhafte Erstellung aller Unterlagen für die Verlängerung. Wir stellen sicher, dass sämtliche Angaben korrekt und vollständig sind, damit es zu keinen formalen Beanstandungen seitens des IGE kommt. Dies spart Zeit, Nerven und verhindert zusätzliche Kosten.

6.4 Vertretung gegenüber dem Schweizerischen Institut für Geistiges Eigentum

Als Ihr bevollmächtigter Vertreter übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit dem IGE. Wir reichen die Verlängerungsanträge ein, beantworten Nachfragen und klären eventuelle Unstimmigkeiten. Sie profitieren von einer reibungslosen, effizienten Abwicklung, ohne selbst viel Aufwand betreiben zu müssen.

6.5 Beratung zu internationalen Aspekten

Sollten Sie nicht nur auf dem Schweizer Markt aktiv sein, sondern Ihre Produkte auch international vertreiben, beraten wir Sie zu den entsprechenden Verlängerungsverfahren im Ausland. Wir erarbeiten mit Ihnen eine globale Schutzstrategie, stimmen Fristen und Verfahren aufeinander ab und sorgen so für einen einheitlichen, starken Schutz Ihres gesamten Portfolios.

6.6 Kostenoptimierung und Budgetkontrolle

Wir legen Wert auf Transparenz und Kostenkontrolle. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welche Designs verlängert werden sollten und wo sich gegebenenfalls Einsparpotenziale ergeben. Wir helfen Ihnen, ein sinnvolles Budget für Ihre Designschutzmaßnahmen aufzustellen und dieses konsequent einzuhalten.

7. Ablauf unserer Zusammenarbeit – Einfacher Start über das Online-Formular

7.1 Auftragserteilung über das Online-Formular

Um unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie lediglich unser Online-Formular auf der Webseite ausfüllen. Über dieses Formular können Sie uns den Auftrag zur Verlängerung Ihres Designs in der Schweiz erteilen. Dieser digitale und unkomplizierte Schritt spart Zeit und sorgt dafür, dass wir schnell mit der Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen können.

7.2 Kosten aus dem Auftrag ersichtlich

Aus dem erteilten Auftrag über unser Online-Formular ergeben sich die Kosten für die Verlängerung Ihres Designs. Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten Ihnen nachvollziehbare, faire Preise. Sobald Sie den Auftrag erteilt haben, wissen Sie genau, welche Kosten für die Verlängerung anfallen, ohne versteckte Gebühren oder unklare Positionen.

7.3 Schnelle Bearbeitung und reibungslose Umsetzung

Nachdem Sie den Auftrag erteilt haben, übernehmen wir den gesamten weiteren Ablauf für Sie. Wir prüfen die relevanten Daten, stellen sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, und reichen den Verlängerungsantrag termingerecht beim IGE ein. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden und informieren Sie umgehend, sobald die Verlängerung bestätigt wurde.

7.4 Langfristige Betreuung und strategische Beratung

Auch nach der erfolgreichen Verlängerung Ihres Designs stehen wir Ihnen gerne weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Sollten in Zukunft erneut Verlängerungen anstehen oder Sie strategische Fragen zu Ihrem Designportfolio haben, unterstützen wir Sie umfassend. Unsere Erfahrung hilft Ihnen dabei, langfristig von Ihren Designrechten zu profitieren und Ihre Marktposition zu stärken.

8. Fazit und Ausblick

Die Verlängerung eines Designs in der Schweiz ist ein wichtiger Schritt, um langfristig von den eigenen kreativen Leistungen zu profitieren. Ein korrekt durchgeführtes Verlängerungsverfahren bewahrt Sie davor, wertvolle Designrechte zu verlieren, und stellt sicher, dass Ihre gestalterischen Ideen über viele Jahre hinweg gegen Nachahmung geschützt bleiben. Zudem eröffnet eine vorausschauende Planung Möglichkeiten zur Kostenoptimierung, zur strategischen Gestaltung Ihres Portfolios und zur Einbettung Ihres Designs in eine internationale Schutzstrategie.

Mit unserem spezialisierten Team an Ihrer Seite wird die Verlängerung zum planbaren, transparenten und unkomplizierten Schritt. Wir übernehmen alle notwendigen Aufgaben, von der Erstellung der Unterlagen über die rechtzeitige Einreichung beim IGE bis hin zur umfassenden strategischen Beratung. Über unser komfortables Online-Formular können Sie uns schnell und einfach den Auftrag erteilen – aus diesem Auftrag ergeben sich für Sie klar nachvollziehbare Kosten, und schon kurze Zeit später können Sie sicher sein, dass Ihre Designs langfristig geschützt bleiben.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise im Marken-, Design- und Gesellschaftsrecht. Mit uns an Ihrer Seite sichern Sie sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch eine verlässliche Begleitung auf dem Weg zu einer starken Marken- und Designpräsenz am Markt. Durch eine professionelle Verlängerungsstrategie halten Sie Ihr Portfolio stets auf dem neuesten Stand, nutzen Ihr Budget effizient und schaffen langfristigen Mehrwert für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns noch heute über unser Online-Formular und sorgen Sie dafür, dass Ihre Designs auch in Zukunft bestmöglich geschützt sind.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte