Verlängerung Design Schweden

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Schweden beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
980,00 EUR
SKU
2598
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtPRV
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung Ihres Designs oder beanspruchter Prioritätstag:
  
980,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Schweden beauftragen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Schweden um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Nach Eintragung in das amtliche Register in Schweden wird ein Design für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Musterrecht geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern lassen, es sei denn, es handelt sich bei dem Design um eine Komponente, die für die Reparatur eines komplexen Produkts verwendet wird und die dem komplexen Produkt sein charakteristisches Aussehen verleiht, denn dann beträgt die Höchstschutzdauer nur 15 Jahre.

In Schweden kann die Gebühr für die gesamte Schutzdauer oder mehrere Schutzperioden bereits bei der Anmeldung bezahlt werden. Das ist bei der Verlängerung zu beachten.

Die Verlängerung geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Die Erneuerung kann jederzeit erfolgen. Sie soll vor Ablauf der Schutzperiode erfolgen. Sie muss spätestens 6 Monate nach dem normalen Ende der letzten Schutzperiode an das Amt bezahlt worden sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, erlischt das Designrecht.

Erfolgt die Verlängerung verspätet, verlangt das Amt zudem noch eine Verspätungsgebühr. Dieser beträgt 20 % zusätzlich zu den üblichen Gebühren.

Unsere Preise verstehen sich pro Design, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Er umfasst nicht den Zuschlag im Falle verspäteter Verlängerung.

Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden können. Mehrkosten für verspätete Verlängerung sind nicht Gegenstand des Angebots.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte