Verlängerung Design Saudi Arabien

Hier können Sie uns mit der Aufrechterhaltung Ihrer Designanmeldung und/oder Designeintragung in Saudi Arabien beauftragen. Wir zahlen die jährlichen Erneuerungsgebühr für die anstehende Schutzperiode ein, wir Überwachung die Erneuerungsperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende nächste Aufrechterhaltung.
490,00 EUR
SKU
2578
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)1
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)10
Patent- und MarkenamtKACST
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs beim Amt:
  
490,00 EUR
Die Verlängerung der Schutzdauer für das Designrecht ist in Saudi Arabien nicht möglich. Hier können Sie uns also nur mit der Aufrechterhaltung Ihres angemeldeten oder eingetragenen Designs beauftragen. Wir zahlen die Gebühr für die nächste Schutzperiode ein, wir Überwachung die Schutzdauer und informieren Sie über die bevorstehende nächste Aufrechterhaltung.

Der maximale Schutz eines Industrial Designs in Saudi Arabien beträgt 10 Jahre und beginnt mit dem Anmeldetag. Die Schutzdauer ist nicht verlängerbar muss aber in jährlichen Schgutzperioden aufrechterhalten werden.

Der Designschutz beginnt mit einer 1-Jahres-Schutzperiode, die mit dem Datum der Einreichung der Anmeldung beim Amt zu laufen beginnt. Ab diesem Zeitpunkt und vor Ablauf der ersten Schutzperiode von 1 Jahr muss regelmäßig eine jährliche Erneuerungsgebühr bezahlt werden, um die Anmeldung und/oder Registrierung des Industrial Designs in Saudi Arabien aufrecht zu erhalten. Andernfalls wird das ausschließliche Recht enden. Das Design kann dann für jedermann frei nutzbar sein.

Ist das angemeldete Design auch nach 3 Jahre noch nicht eingetragen, dann die Zahlung der Jahresgebühren für die folgenden Jahre verschoben, bis eine Entscheidung vorliegt.

Die Zahlung der Erneuerungsgebühren hat zu Beginn jeder neuen Aufrechterhaltungsperiode auch für angemeldete Designs zu erfolgen. Die Erneuerung soll in den ersten 3 Monaten nach Ablauf der vorangegangenen Periode erfolgen.

Falls die Zahlung der Gebühr nicht fristgerecht erfolgt, kann die Erneuerung noch erfolgen, wenn die Handlungen innerhalb einer Nachfrist von weiteren 3 Monaten erfolgt, also innerhalb der ersten 6 Monaten ab Ende der letzten Schutzperiode nachgeholt wird. Für die verspätete Verlängerung fallen dann aber zusätzliche Strafgebühren an. Die Strafgebühr beträgt 100% und ist zusätzlich zu der üblichen Gebühr zur Erneuerung fristgerecht mit zu zahlen.

Unser Angebot bezieht sich auf die Erneuerung eines einzelnen Designs für eine ERneuerungsperiode und umfasst unsere Kosten sowie die allgemeine amtliche Erneuerungsgebühr für eine fristgerechte Verlängerung um eine weitere Periode.

Nicht erfasst sind die Zuschlagsgebühren im Falle einer verspäteten Erneuerung. Es wird insoweit darauf hingewiesen, dass 6 Monate nach Ablauf der letzten Schutzperiode eine Erneuerung regelmäßig nicht mehr möglich ist.

Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte