Verlängerung Design Rumänien

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Rumänien beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um eine weitere Periode auf bis zu höchstens 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
400,00 EUR
SKU
2602
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtOSIM
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag::
  
400,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Rumänien beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um eine weitere Periode auf bis zu höchstens 25 Jahre erlangen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Rumänien um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Rumänien beträgt 25 Jahre. Der Schutzbeginn berechnet sich ab dem Tag der Anmeldung beim Amt oder dem bei der Anmeldung beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).

Nach einer Eintragung des Designs in das amtliche Register wird ein Design in Rumänien zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren, berechnet ab dem Anmeldetag (oder Prioritätstag), durch das eingetragene Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 3 mal verlängern und zwar jeweils um einen weitere Schutzperiode von 5 Jahren, bis die maximale Schutzdauer erreicht ist.

Die Verlängerung eines Designrechts in Rumänien geschieht durch einen Antrag auf Verlängerung beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Das soll jeweils vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode erfolgen. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

Die Verlängerung kann beim Amt kurz vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode beantragt werden. Sie muß spätestens sechs Monate nach dem Ende der jeweiligen Schutzperiode erfolgt sein. Die amtlichen Gebühren für die Verlängerung sind mit dem Antrag innerhalb derselben Fristen zu bezahlen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz.

Kann die gewünschte Verlängerung erst in den 6 Monaten nach Ablauf der eigentlichen Schutzdauer der jeweiligen Schutzperiode vorgenommen werden, dann ist zur üblichen Gebühr noch der amtliche Zuschlag zu entrichten. Erfolgt die Verlängerung nicht fristgerecht, dann erlischt das Designrecht.

Der eingetragene Inhaber eines eingetragenen Designrechts, der eine Frist für das Verfahren vor dem OSIM auf Grund höherer Gewalt nicht einhalten konnte, kann Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gewährt werden, wenn er einen begründeten Antrag einreicht. Dies ist innerhalb von sechzig Tagen nach der Beseitigung der Säumnisgründe, spätestens aber binnen 1 Jahr nach Ablauf der verpassten Frist zu stellen.

Unsere angebotenen Preise verstehen sich für die fristgerechte Verlängerung eines eingetragenen Designs und pro Schutzperiode, sowie inklusive der üblichen Amtsgebühren zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fallen aber Verspätungsgebühren des Amtes für die verspätete Verlängerungen an, dann sind diese gesondert zu vergüten.

Eine Auftragsannahme steht deshalb auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte