Verlängerung Design in Paraguay
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Design in Paraguay beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer zweimal um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
1.500,00 EUR
SKU
2116
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
---|---|
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 15 |
Patent- und Markenamt | DNAPI |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Paraguay um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so bis zur Höchstschutzdauer möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.
Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design beträgt in Paraguay 15 Jahre, vorausgesetzt die Verlängerungen wurden vorgenommen..
Der Schutzbeginn des eingetragenen Designrechts in Paraguay berechnet sich ab dem Tag der Anmeldung beim Amt oder falls bei der Anmeldung eine Priorität beanspucht wurde, ab dem beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).
Nach der Eintragung des Designs in das amtliche Register in Paraguay wird ein Design zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, berechnet ab dem Schutzbeginn, durch das eingetragene Design in Paraguay geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer verlängern und zwar zweimal um eine weitere Schutzperiode von 5 Jahren, bis die maximale Schutzdauer erreicht ist.
Die Verlängerung in Paraguay geschieht durch einen förmlichen Antrag auf Verlängerung beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr.
Der förmliche Antrag auf Verlängerung und die Gebührenzahlung muß in Paraguay stets vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode gestellt werden. Die Verlängerung wird dann mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.
Unsere angebotenen Preise verstehen sich für die fristgerechte Verlängerung eines eingetragenen Designs und pro Schutzperiode, sowie inklusive der üblichen Amtsgebühren zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fallen aber Verspätungsgebühren des Amtes für die verspätete Verlängerungen an, dann sind diese gesondert zu vergüten.
Eine Auftragsannahme steht deshalb auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.
Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design beträgt in Paraguay 15 Jahre, vorausgesetzt die Verlängerungen wurden vorgenommen..
Der Schutzbeginn des eingetragenen Designrechts in Paraguay berechnet sich ab dem Tag der Anmeldung beim Amt oder falls bei der Anmeldung eine Priorität beanspucht wurde, ab dem beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).
Nach der Eintragung des Designs in das amtliche Register in Paraguay wird ein Design zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, berechnet ab dem Schutzbeginn, durch das eingetragene Design in Paraguay geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer verlängern und zwar zweimal um eine weitere Schutzperiode von 5 Jahren, bis die maximale Schutzdauer erreicht ist.
Die Verlängerung in Paraguay geschieht durch einen förmlichen Antrag auf Verlängerung beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr.
Der förmliche Antrag auf Verlängerung und die Gebührenzahlung muß in Paraguay stets vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode gestellt werden. Die Verlängerung wird dann mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.
Unsere angebotenen Preise verstehen sich für die fristgerechte Verlängerung eines eingetragenen Designs und pro Schutzperiode, sowie inklusive der üblichen Amtsgebühren zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fallen aber Verspätungsgebühren des Amtes für die verspätete Verlängerungen an, dann sind diese gesondert zu vergüten.
Eine Auftragsannahme steht deshalb auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.