Verlängerung Design in Papua Neuguinea


Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Design in Papua Neuguinea beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
500,00 EUR
SKU
2552
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtIPpng
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
500,00 EUR

Umfassende Unterstützung bei der Verlängerung Ihres Designschutzes in Papua-Neuguinea

Unsere Kanzlei steht Ihnen bei der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Papua-Neuguinea zuverlässig zur Seite. Wir kümmern uns um die fristgerechte Verlängerung, überwachen die relevanten Fristen und benachrichtigen Sie rechtzeitig über anstehende Schritte. So bleibt der Schutz Ihres Designs durchgehend bestehen.

1. Schutzdauer und Verlängerungsmöglichkeiten

In Papua-Neuguinea kann ein eingetragenes Design für eine maximale Dauer von 15 Jahren geschützt werden, sofern die notwendigen Verlängerungen fristgerecht vorgenommen werden:

  • Der Schutz beginnt mit dem Datum der Anmeldung beim zuständigen Amt.
  • Nach der ersten Schutzperiode von 5 Jahren kann der Schutz zweimal um weitere 5 Jahre verlängert werden.
  • Insgesamt stehen Ihnen somit drei Schutzperioden zur Verfügung.

2. Verlängerungsverfahren – Schritt für Schritt

Das Verfahren zur Verlängerung umfasst:

  • Einreichung eines Verlängerungsantrags bei der zuständigen Behörde,
  • Fristgerechte Zahlung der Verlängerungsgebühren.

Die Zahlung der Verlängerungsgebühren muss innerhalb der laufenden Schutzperiode erfolgen. Für eine reibungslose Abwicklung empfehlen wir, den Antrag frühzeitig einzureichen, um Verzögerungen oder zusätzliche Gebühren zu vermeiden.

3. Wichtige Fristen und mögliche Konsequenzen

In Papua-Neuguinea sind die Fristen zur Verlängerung des Designschutzes strikt geregelt. Wenn die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt wird, endet der Schutz unwiderruflich, da keine Nachfrist vorgesehen ist. Es ist daher essenziell, die Fristen genau einzuhalten.

4. Erforderliche Unterlagen für die Verlängerung

Damit wir die Verlängerung Ihres Designs effizient durchführen können, benötigen wir folgende Informationen und Unterlagen:

  • Die Registernummer des Designs,
  • Das Datum der Anmeldung beim Amt,
  • Falls erforderlich, eine Kopie der Registrierungsurkunde.

Mit diesen Angaben stellen wir sicher, dass Ihr Antrag korrekt und fristgerecht eingereicht wird.

5. Kostenstruktur – Transparente Gebührenübersicht

Unser Service umfasst:

  • Beratung und Überwachung des Verlängerungsprozesses,
  • Amtliche Gebühren, die für die fristgerechte Verlängerung erhoben werden.

Unsere Preise gelten pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode. Sollte eine verspätete Verlängerung erforderlich sein, sind die zusätzlichen Gebühren nicht im Standardpreis enthalten und werden separat berechnet.

6. Rechtzeitige Beauftragung – Vermeidung von Risiken

Damit Ihre Verlängerung rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten durchgeführt werden kann, raten wir Ihnen, uns frühzeitig mit der Bearbeitung zu beauftragen. So können wir alle notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten und die Verlängerung fristgerecht abschließen.

Sicher und zuverlässig – Ihr Designschutz in besten Händen

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz im internationalen Designschutz. Wir begleiten Sie während des gesamten Verlängerungsprozesses in Papua-Neuguinea und stellen sicher, dass Ihr Design stets optimal geschützt bleibt. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um die Verlängerung kümmern.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte