Verlängerung Design in Oman

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Oman beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um eine weitere Periode auf bis zu höchstens 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
1.700,00 EUR
SKU
2634
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtMOCI
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Eintragung des Design:
  
1.700,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes um einer weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzperiode und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende nächste Aufrechterhaltung. Die Erstreckung des Schutzes ist so bis zur Höchtschutzdauer von 15 Jahren möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design im Oman beträgt 15 Jahre, vorausgesetzt das Schutzrecht wurde verlängert.

Der Schutzbeginn des eingetragenen Designrechts berechnet sich ab dem Tag der Anmeldung beim Amt oder falls bei der Anmeldung eine Priorität beanspucht wurde, ab dem beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).

Nach der Eintragung des Designs in das amtliche Register wird ein Design zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, berechnet ab dem Anmeldetag durch das eingetragene Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer verlängern und zwar zwei mal um eine weitere Schutzperiode von 5 Jahren, bis zur maximal möglichen Schutzdauer von 15 Jahren.

Die Aufrechterhaltung geschieht durch einen förmlichen Antrag auf Verlängerung beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühr. Dies muss in den letzten 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode zu erfolgen. Eine Nachfrist ist nicht vorgesehen.

Unsere angebotenen Preise verstehen sich für die fristgerechte Aufrechterhaltung für ein eingetragenen Designs inklusive der üblichen Amtsgebühren zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fallen Verspätungsgebühren des Amtes für eine verspätete Verlängerungen an, dann sind diese gesondert zu vergüten.

Eine Auftragsannahme steht deshalb auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte