Verlängerung Design Österreich

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Österreich beauftragen und die Erstreckung auf die nächste Schutzdauer erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designrechts. Mehr Details finden Sie weiter unten.
250,00 EUR
SKU
2570
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtÖPA
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs bzw. beanspruchter Prioritätstag
  
250,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Österreich beauftragen und die Erstreckung auf die nächste Schutzdauer erlangen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des bestehenden Designschutzes in Österreich vor. Wir überwachen die Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende nächste Verlängerung. Sie können so die Erstreckung der Schutzdauer Ihres Sonderrechts auf die Höchstdauer erreichen. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designrechts, das Schutzland und den Tag der Anmeldung beim Amt bereit.

Die Höchstschutzdauer eines eingetragenen Designs in Österreich beträgt 25 Jahre.

Der Designschutz in Österreich beginnt mit der Eintragung des Designrechts in das amtliche Register rückwirkend zum Anmeldetag oder dem Tag der beanspruchten Priorität. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr.

Die Verlängerung sollte innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor Ablauf des letzten Tages desjenigen Monats, in dem die Schutzdauer endet, erfolgen. Die Verlängerung muss spätestens 6 Monaten nach Ablauf der Schutzdauer erfolgt sein, andernfalls wird das eingetragene Designrecht endgültig gelöscht. Erfolgt die Verlängerung in diesem Zeitraum fällt ein Aufschlag auf die üblichen Verlängerungsgebühren an. Dieser beträgt 20%.

Unsere Preise verstehen sich pro Design und inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden kann.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte