Verlängerung Design in Neuseeland

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Design in Neuseeland beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
500,00 EUR
SKU
2551
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und Markenamt
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
500,00 EUR

Komplette Betreuung für die Verlängerung Ihres Designs in Neuseeland

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Neuseeland. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung, überwachen die Schutzfristen und informieren Sie rechtzeitig über bevorstehende Verlängerungen, damit Ihr Design kontinuierlich geschützt bleibt.

1. Maximale Schutzdauer und Verlängerungsoptionen

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Neuseeland beträgt 15 Jahre.

  • Der Schutz beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung beim neuseeländischen Amt.
  • Die erste Schutzperiode beträgt 5 Jahre. Danach kann die Schutzdauer zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

2. Ablauf der Verlängerung

Die Verlängerung eines Designs in Neuseeland erfolgt durch:

  • Einreichung eines Verlängerungsantrags beim zuständigen Amt,
  • Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühren.

Es ist wichtig, die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der laufenden Schutzperiode zu beantragen. Die Verlängerungsgebühr muss vor Ablauf des Schutzzeitraums entrichtet werden, um sicherzustellen, dass der Schutz aufrechterhalten bleibt.

3. Fristen und Nachfristregelung

Falls die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt oder die Gebühren nicht innerhalb der Schutzfrist gezahlt werden, endet der Designschutz in Neuseeland unwiderruflich. Es gibt in Neuseeland keine Nachfristregelung für verspätete Verlängerungen. Daher ist es entscheidend, dass alle erforderlichen Schritte innerhalb der laufenden Schutzperiode abgeschlossen werden.

4. Erforderliche Informationen

Um die Verlängerung Ihres Designs durchzuführen, benötigen wir die folgenden Angaben:

  • Die Registernummer Ihres eingetragenen Designs,
  • Das Einreichungsdatum der Anmeldung.

Diese Angaben ermöglichen uns eine fehlerfreie und fristgerechte Einreichung des Verlängerungsantrags.

5. Kosten und Gebühren

Unser Angebot umfasst:

  • Unsere Beratungshonorare, die alle administrativen Aufgaben wie die Vorbereitung, Einreichung und Überwachung des Verlängerungsantrags abdecken,
  • Die amtlichen Gebühren für die fristgerechte Verlängerung.

Die angegebenen Preise beziehen sich auf die fristgerechte Verlängerung eines einzelnen Designs. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, soweit erforderlich, zusätzlich erhoben.

6. Frühzeitige Beauftragung für einen reibungslosen Ablauf

Wir empfehlen, uns frühzeitig mit der Verlängerung Ihres Designs in Neuseeland zu beauftragen. So können wir sicherstellen, dass alle erforderlichen Schritte rechtzeitig abgeschlossen werden und keine Unterbrechung des Schutzes erfolgt.

Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei für Designverlängerungen in Neuseeland

Mit unserer langjährigen Erfahrung im internationalen Designschutz bieten wir Ihnen eine zuverlässige und professionelle Abwicklung Ihrer Verlängerung in Neuseeland. Wir übernehmen die Überwachung aller Fristen, kümmern uns um die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und stellen sicher, dass Ihr Design durchgängig geschützt bleibt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement, Ihre kreativen Rechte zu wahren.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte