Verlängerung Design Namibia

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Design in Namibia beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
750,00 EUR
SKU
2687
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtMinistry of Trade and Industry
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
750,00 EUR


Wir nehmen für Sie die Aufrechterhaltung des eingetragenen gewerblichen Design in Namibia vor.

Wir überwachen die Aufrechterhaltungsperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Aufrechterhaltung. Sie können uns hier mit der Durchführung der Aufrechterhaltung beauftragen. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so zweimal um 5 Jahre auf bis zu insgesamt 15 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres eingetragenen gewerblichen Designs bereit.

Die Schutzdauer von 15 Jahren beginnt in Namibia mit dem Tag der Registierung des Designs im amtlichen Register. Vor Ablauf von fünf Jahren nach diesem Datum muss eine Aufrechterhaltungsgebühr bezahlt werden ansonsten endet der Schutz. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 2 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 15 Jahren verlängern. Dies geschieht durch die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Die Verlängerung soll innerhalb der letzten 3 Monate der laufenden Schutzperiode erfolgen .

Die Gebühr muss spätestens innerhalb einer Nachfrist von 3 Monaten nach Ablauf der eigentlichen Schutzperiode gezahlt werden.

Die nachstehenden Preise für die Verlängerung verstehen sich pro eingetragenem Design und inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zuschlagsgebühr fällt gegebenenfalls extra an.

Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte