Verlängerung Design Mosambik

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Mosambik beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
980,00 EUR
SKU
2676
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
980,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Aufrechterhaltung oder Durchführung der Verlängerung Ihrer nationalen Designeintragung in Mosambik beauftragen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Mosambik um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Oder aber wir halten Ihren Designschutz in Mosambik durch Einzahlung der Annuität aufrecht. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Design in Mosambik für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern lassen. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Diese Gebühr kann fühestens 6 Monate vor dem Ende der Schutzdauer geleistet werden. Sie muss spätestens 1 Monat nach dem Ende der Schutzdauer ans Amt bezahlt sein, um Verspätungsgebühren zu vermeiden.

Zudem müssen jährlliche Zahlungen (Annuitäten) zur Aufrechterhaltung des Schutzes geleistet werden. Die Annuitätszahlungen für die ersten beiden Jahre sind bereits mit der Anmeldung zu entrichten. Alle nachfolgenden Annuitäten sind während der letzten 6 Monate eines jeden Jahres zu zahlen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem das Designrecht erteilt wurde (Day of Grant).

Ist der übliche Zeitraum für die Zahlung der Amtsgebühren nicht eingehalten worden, besteht die Möglichkeit unter Zahlung der Aufschlagsgebühr, die Verlängerung binnen einer Nachfrist von 6 Monaten ab dem Schutzende nachzuholen. Bei jeder Zahlung, die nach dem Ende der Schutzdauer beim Amt eingeht, fällt ein Verspätungszuschlag von 50 % an.

Unsere Preise verstehen sich für die Verlängerung pro Design, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Mehrkosten für eine verspätete Verlängerung und/oder Wiedereinsetzung sind nicht Gegenstand des Auftrages und gesondert zu vergüten.

Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte