Verlängerung Design Montenegro

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Montenegro beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
390,00 EUR
SKU
2596
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)1
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtIPO of Montenegro
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag:
  
390,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Montenegro beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Montenegro um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer von zunächst 5 Jahren ist so um jeweils ein Jahr auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Design in Montenegro für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Designrecht geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer nach einem Zeitraum von 5 Jahren jährlich verlängern lassen.

Die Höchstschutzdauer für den Designschutz in Montenegro beträgt 25 Jahre, berechnet ab dem Anmeldetag.

Die Verlängerung des Designrechts geschieht durch einen förmlichen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr.

Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der laufenden letzten Schutzperiode beim zuständigen Amt eingereicht werden. Die Verlängerungsgebühr ist innerhalb derselben Frist zu bezahlen.

Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der Gebührenaufschlag für eine verspätete Erneuerung ist nicht umfasst.

Eine Auftragsannahme steht daher auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte