Verlängerung Design Mongolei

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in der Mongolei beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um eine weitere Periode auf bis zu höchstens 10 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
800,00 EUR
SKU
2689
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)1
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)10
Patent- und MarkenamtKosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung gemäß Registereintrag (falls zur Hand):
  
800,00 EUR
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrchterhaltung Ihres eingetragenen Designs in Mongolei beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um eine weitere Periode auf bis zu höchstens 10 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs.

Wir nehmen für Sie die Aufrechterhaltung des Designschutzes in der Mongolei um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Aufrechterhaltung. Die Aufrechterhaltung der Schutzdauer ist um jeweils ein Jahr auf bis zu insgesamt 10 Jahre möglich.

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Mongolei beträgt 10 Jahre. Der Schutzbeginn berechnet sich ab dem Tag der Anmeldung beim Amt oder dem bei der Anmeldung beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).

Nach einer Eintragung des Designs in das amtliche Register wird ein Design in Mongolei zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr, berechnet ab dem Anmeldetag (oder Prioritätstag), durch das eingetragene Design geschützt. Der Rechtsinhaber muss aber Schutzdauer jährlich aufrechterhalten bis die maximale Schutzdauer von 10 Jahren erreicht ist.

Die Aufrechterhaltung in der Mongolei geschieht durch einen förmlichen Antrag beim Amt und die Zahlung der erforderlichen Amtsgebühr vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode. Sie wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

Die Aufrechterhaltung kann beim Amt aber frühestens in den letzten drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode erfolgen. Sie müssen spätestens sechs Monate nach dem Ende der jeweiligen Schutzperiode erfolgt sein. Die amtlichen Gebühren für die Verlängerung sind mit dem Antrag innerhalb derselben Fristen zu bezahlen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz.

Kann die gewünschte Verlängerung aber erst nach Ablauf der eigentlichen Schutzdauer der jeweiligen Schutzperiode vorgenommen werden, dann ist zur üblichen Gebühr noch der amtliche Zuschlag zu entrichten.

Unsere angebotenen Preise verstehen sich für die fristgerechte Verlängerung eines eingetragenen Designs und pro Schutzperiode, sowie inklusive der üblichen Amtsgebühren zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fallen aber Verspätungsgebühren des Amtes für die verspätete Verlängerungen an, dann sind diese gesondert zu vergüten.

Eine Auftragsannahme steht deshalb auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte