Verlängerung Design Monaco

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Monaco beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um weitere 10 Jahre auf bis zu 50 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
550,00 EUR
SKU
2595
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)10
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)50
Patent- und MarkenamtMIPRO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag:
  
550,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Monaco beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um weitere 10 Jahre auf bis zu 50 Jahre erlangen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Monaco um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist um jeweils 10 Jahre auf bis zu insgesamt 50 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Design in Monaco für einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Designrecht geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal um einen Zeitraum von jeweils 10 Jahren verlängern lassen.

Die Höchstschutzdauer für den Designschutz in Monaco beträgt 50 Jahre, berechnet ab dem Anmeldetag.

Die Verlängerung des Designrechts geschieht durch einen förmlichen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr.

Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der letzten 6 Monate vor Ablauf der letzten Schutzperiode beim zuständigen Amt eingereicht werden. Die Verlängerungsgebühr ist innerhalb derselben Frist zu bezahlen.

Wird der Antrag erst nach Ablauf der Schutzperiode oder auch nur die Gebühr nach Ablauf der letzten Schutzperiode bezahlt, ist eine zusätzliche Gebühr für eine späte Verlängerung zu entrichten. Diese beträgt 20% der hier angebotenen Gebühr. Die Verlängerung wird aber auch dann mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Eine Auftragsannahme steht daher auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte