Verlängerung Design in Mauritius

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Design in Mauritius beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
450,00 EUR
SKU
2675
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtGOVMU
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
450,00 EUR

Detaillierte Informationen zur Verlängerung eingetragener Designs in Mauritius

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Mauritius. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung, überwachen die Schutzfristen und informieren Sie rechtzeitig über anstehende Verlängerungen, damit Ihr Design stets lückenlos geschützt bleibt.

1. Maximale Schutzdauer und Verlängerungsoptionen

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Mauritius beträgt 15 Jahre.

  • Der Schutz beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim zuständigen Amt.
  • Die erste Schutzperiode beträgt 5 Jahre und kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

2. Verfahren zur Verlängerung

Die Verlängerung eines Designs in Mauritius erfolgt durch:

  • Einreichung eines förmlichen Verlängerungsantrags beim zuständigen Amt,
  • Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühren.

Der Verlängerungsantrag muss innerhalb der laufenden Schutzfrist eingereicht werden, idealerweise im letzten Jahr vor Ablauf des Schutzrechts. Die Zahlung der Verlängerungsgebühren muss ebenfalls innerhalb dieser Frist erfolgen.

3. Fristen und Nachfristregelung

Falls die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt oder die Gebühren nicht innerhalb der Schutzfrist gezahlt werden, besteht die Möglichkeit, die Verlängerung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf des Schutzrechts nachzuholen.

  • In diesem Fall fällt jedoch eine Zuschlagsgebühr an, die zusätzlich zu den regulären Verlängerungsgebühren entrichtet werden muss.
  • Wird diese Nachfrist nicht eingehalten, endet der Designschutz in Mauritius endgültig.

4. Erforderliche Informationen

Für die Verlängerung Ihres Designs benötigen wir die folgenden Angaben:

  • Die Registernummer des eingetragenen Designs,
  • Das Einreichungsdatum der Anmeldung.

Diese Informationen sind notwendig, um den Verlängerungsantrag korrekt und fristgerecht einreichen zu können.

5. Kosten und Gebühren

Unser Angebot umfasst:

  • Unsere Beratungshonorare, die alle administrativen Schritte wie die Vorbereitung, Einreichung und Überwachung der Verlängerung abdecken,
  • Die amtlichen Gebühren für die fristgerechte Verlängerung.

Die angegebenen Preise beziehen sich auf die fristgerechte Verlängerung eines einzelnen Designs. Zusätzliche Kosten für verspätete Verlängerungen oder Nachfristen werden separat berechnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, soweit erforderlich, zusätzlich erhoben.

6. Frühzeitige Beauftragung für einen reibungslosen Ablauf

Um sicherzustellen, dass alle Fristen eingehalten werden und keine zusätzlichen Gebühren entstehen, empfehlen wir Ihnen, uns frühzeitig mit der Verlängerung Ihres Designs in Mauritius zu beauftragen. Eine rechtzeitige Verlängerung garantiert, dass Ihr Design ohne Unterbrechung geschützt bleibt.

Warum Sie uns für Ihre Designverlängerung in Mauritius wählen sollten

Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im internationalen Designschutz gewährleisten wir eine professionelle und zuverlässige Abwicklung Ihrer Verlängerung in Mauritius. Wir übernehmen die Überwachung der Fristen, koordinieren die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und sorgen dafür, dass Ihr Designschutz ohne Unterbrechung fortgeführt wird. Vertrauen Sie uns den Schutz Ihrer kreativen Arbeit an.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte