Verlängerung Design in Madagaskar

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Design in Madagaskar beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
500,00 EUR
SKU
2667
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtOMAPI
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
500,00 EUR

Detaillierte Informationen zur Verlängerung eingetragener Designs in Madagaskar

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Madagaskar. Wir bieten eine vollständige Abwicklung, überwachen die Schutzfristen und informieren Sie rechtzeitig über anstehende Verlängerungen. So bleibt der Schutz Ihres Designs ohne Unterbrechung gewährleistet.

1. Maximale Schutzdauer und Verlängerungsoptionen

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Madagaskar beträgt 15 Jahre.

  • Die Schutzdauer beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim zuständigen Amt.
  • Nach einer ersten Schutzperiode von 5 Jahren kann der Schutz zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

2. Ablauf der Verlängerung

Die Verlängerung eines Designs in Madagaskar erfolgt durch:

  • Einreichung eines Verlängerungsantrags beim zuständigen Amt,
  • Zahlung der Verlängerungsgebühren.

Der Antrag auf Verlängerung muss während der Schutzfrist gestellt werden, idealerweise innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Schutzdauer. Die Gebühren sollten in diesem Zeitraum entrichtet werden, um eine fristgerechte Verlängerung sicherzustellen.

3. Nachfrist und Zuschlagsgebühren

Falls der Verlängerungsantrag oder die Zahlung der Gebühren nicht innerhalb der regulären Schutzfrist erfolgt, besteht die Möglichkeit, die Verlängerung innerhalb einer Nachfrist von bis zu 6 Monaten nach Ablauf der Schutzdauer nachzuholen.

  • Während dieser Nachfrist fällt jedoch eine Zuschlagsgebühr an, die zusätzlich zu den regulären Verlängerungsgebühren entrichtet werden muss.
  • Wird diese Nachfrist nicht eingehalten, endet der Designschutz unwiderruflich.

4. Erforderliche Informationen

Für die Verlängerung Ihres Designs benötigen wir folgende Informationen:

  • Die Registernummer des eingetragenen Designs,
  • Das Einreichungsdatum der Anmeldung.

Diese Angaben sind notwendig, um den Verlängerungsantrag korrekt und termingerecht einzureichen.

5. Kosten und Gebühren

Unser Angebot umfasst:

  • Unsere Beratungshonorare, die alle administrativen Schritte wie Vorbereitung, Einreichung und Überwachung der Verlängerung abdecken,
  • Die amtlichen Gebühren für die fristgerechte Verlängerung.

Die angegebenen Preise beziehen sich auf die fristgerechte Verlängerung eines einzelnen Designs. Zusätzliche Gebühren für verspätete Verlängerungen oder Nachfristen werden separat berechnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, soweit erforderlich, zusätzlich erhoben.

6. Frühzeitige Beauftragung für nahtlosen Schutz

Um sicherzustellen, dass alle Fristen eingehalten werden und keine zusätzlichen Gebühren anfallen, empfehlen wir, uns frühzeitig mit der Verlängerung Ihres Designs in Madagaskar zu beauftragen. Eine rechtzeitige Verlängerung gewährleistet, dass Ihr Design dauerhaft geschützt bleibt.

Warum Sie auf unsere Expertise setzen sollten

Mit unserer langjährigen Erfahrung im internationalen Designschutz garantieren wir Ihnen eine professionelle und zuverlässige Abwicklung der Verlängerung in Madagaskar. Wir übernehmen die administrative Arbeit, überwachen alle Fristen und sorgen dafür, dass Ihr Design ohne Unterbrechung geschützt bleibt. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und unser Engagement für den Schutz Ihrer kreativen Rechte.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte