Verlängerung Design Liechtenstein

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Liechtenstein beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
1.050,00 EUR
SKU
2556
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtAmt für Volkswirtschaft
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
1.050,00 EUR
Verlängerung des Designschutzes in Liechtenstein

Verlängerung des Designschutzes in Liechtenstein – Ihre umfassende Betreuung und Beratung

Die Verlängerung eines eingetragenen Designs in Liechtenstein stellt sicher, dass Ihre kreativen und innovativen Designs weiterhin rechtlich geschützt sind. Ohne eine rechtzeitige Verlängerung erlischt der Designschutz, wodurch Dritte das Design möglicherweise nachahmen oder verwenden können. Unser Service gewährleistet eine lückenlose Absicherung Ihres geistigen Eigentums und ermöglicht Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Unsere Leistungen im Detail

  • Fristüberwachung und Benachrichtigung: Wir überwachen die Schutzdauer Ihres eingetragenen Designs kontinuierlich und senden Ihnen frühzeitig Erinnerungen zu anstehenden Fristen.
  • Vollumfängliche Abwicklung: Von der Einreichung des Verlängerungsantrags bis zur Kommunikation mit dem Amt übernehmen wir sämtliche Schritte und prüfen die erforderlichen Unterlagen.
  • Koordination mit Behörden: Direkte Vertretung und Kommunikation mit den zuständigen Behörden in Liechtenstein.
  • Rechtliche Beratung: Unterstützung bei Sonderfällen wie verspäteten Verlängerungen oder der Übertragung von Designrechten.
  • Zahlungsmanagement: Fristgerechte Zahlung der Verlängerungsgebühren und vollständige Transparenz bei anfallenden Kosten.

Wichtige Hinweise zur Verlängerung

Die Verlängerung eines eingetragenen Designs ist bis zu viermal um jeweils 5 Jahre möglich, wodurch eine maximale Schutzdauer von 25 Jahren erreicht wird. Die Verlängerung muss innerhalb der letzten 12 Monate der Schutzperiode beantragt werden. Sollte dies nicht geschehen, bleibt eine Nachfrist von 6 Monaten, in der die Verlängerung gegen eine zusätzliche Gebühr nachgeholt werden kann.

Zusätzliche und optionale Leistungen

In den regulären Gebühren sind keine Verspätungszuschläge oder Wiederherstellungsanträge enthalten. Auf Anfrage übernehmen wir jedoch die Nachanmeldung und Wiedereinsetzungsverfahren für Sie. Auch Änderungen der Inhaberdaten oder die Übertragung des Designs werden von uns zuverlässig bearbeitet.

Warum Sie uns beauftragen sollten

Mit unserer langjährigen Erfahrung im internationalen Designschutz bieten wir Ihnen Sicherheit und individuelle Betreuung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Designrechte langfristig geschützt bleiben und begleiten Sie in allen Schritten der Verlängerung mit höchster Sorgfalt und Professionalität.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte