Verlängerung Design in Libanon

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Libanon beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um weitere 25 Jahre auf bis zu 50 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
990,00 EUR
SKU
2631
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)25
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)50
Patent- und MarkenamtIPOLB
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag::
  

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990,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Libanon um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so bis zur Höchtschutzdauer möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Libanon beträgt 50 Jahre, vorausgesetzt es wurde verlängert.

Schutzbeginn des eingetragenen Designrechts in Libanon berechnet sich ab dem Tag der Registrierung.

Nach der Eintragung des Designs in das amtliche Register wird ein Design zunächst für einen Zeitraum von 25 Jahren geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer einmal verlängern und zwar um einen weitere Schutzperiode von 25 Jahren, bis die maximale Schutzdauer von 50 Jahren erreicht ist.

Die Verlängerung geschieht durch einen förmlichen Antrag auf Verlängerung beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

Die Verlängerung kann soll in den letzten Monaten der laufenden Schutzperiode, also vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode erfolgen. Sie muß spätestens sechs Monate nach dem Ende der jeweiligen Schutzperiode erfolgt sein. Die amtlichen Gebühren für die Verlängerung sind mit dem Antrag innerhalb derselben Fristen zu bezahlen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz in Libanon.

Kann die gewünschte Verlängerung erst in den 6 Monaten nach Ablauf der eigentlichen Schutzdauer der jeweiligen Schutzperiode vorgenommen werden, dann ist zur üblichen Gebühr noch der amtliche Verspätungszuschlag Zuschlag zu entrichten.

Unsere angebotenen Preise verstehen sich für die fristgerechte Verlängerung eines eingetragenen Designs und pro Schutzperiode, sowie inklusive der üblichen Amtsgebühren zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fallen aber Verspätungsgebühren des Amtes für die verspätete Verlängerungen an, dann sind diese gesondert zu vergüten.

Eine Auftragsannahme steht deshalb auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte