Verlängerung Design Lettland
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 |
Patent- und Markenamt | IRPV |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Verlängerung des eingetragenen Designs in Lettland – Umfassende Informationen
Die Aufrechterhaltung Ihres eingetragenen Designs ist entscheidend, um den langfristigen Schutz Ihrer kreativen Arbeit zu gewährleisten. Mit unserem Service können Sie die Verlängerung Ihres Designs in Lettland problemlos abwickeln und die Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre ausdehnen. Wir bieten eine umfassende Betreuung und überwachen alle Fristen, um sicherzustellen, dass Ihre Schutzrechte nahtlos bestehen bleiben.
Schutzdauer und Verlängerungsmöglichkeiten
Ein eingetragenes Design in Lettland genießt zunächst eine Schutzdauer von 5 Jahren ab dem Anmeldetag. Diese Schutzperiode kann viermal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, was eine maximale Schutzdauer von 25 Jahren ermöglicht.
Die Verlängerung kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Anträge fristgerecht eingereicht und die Gebühren rechtzeitig entrichtet werden. Sollte dies versäumt werden, besteht die Möglichkeit einer Nachfristverlängerung gegen zusätzliche Gebühren.
Verfahren zur Verlängerung
Das Verlängerungsverfahren ist strukturiert und erfordert die Einreichung eines förmlichen Antrags beim zuständigen Amt in Lettland. Dieser Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der laufenden Schutzperiode gestellt werden.
Die rechtzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühr ist entscheidend. Verspätete Zahlungen innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist sind mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Wird die Verlängerungsgebühr nicht innerhalb dieser Frist entrichtet, erlischt der Designschutz unwiderruflich.
Erforderliche Informationen für die Verlängerung
Zur Durchführung der Verlängerung benötigen wir die folgenden Angaben:
- Die Registernummer Ihres Designs
- Das Anmeldedatum
- Eine Kopie der bisherigen Designurkunde (falls verfügbar)
- Aktuelle Kontaktdaten des Rechtsinhabers
Kosten und Gebühren
Unsere Preise beinhalten:
- Die amtlichen Verlängerungsgebühren
- Die Überwachung der Schutzdauer
- Benachrichtigungsdienste bei bevorstehenden Fristen
- Bearbeitungsgebühren für die Antragstellung
Die Preise verstehen sich pro Design und Schutzperiode zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten für verspätete Verlängerungen sowie Zuschlagsgebühren sind nicht im Standardpreis enthalten und werden gesondert berechnet.
Wichtige Hinweise zur rechtzeitigen Beauftragung
Wir empfehlen dringend, uns mindestens 8 Monate vor Ablauf der Schutzperiode zu beauftragen. Dies gibt uns ausreichend Zeit, alle erforderlichen Schritte einzuleiten und potenzielle Verzögerungen zu vermeiden. Eine frühzeitige Beauftragung verhindert nicht nur zusätzliche Gebühren, sondern stellt sicher, dass Ihre Designrechte in Lettland durchgängig geschützt bleiben.
Warum Sie auf unsere Dienstleistungen setzen sollten
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen im Bereich des internationalen Designschutzes sind wir Ihr verlässlicher Partner. Wir kümmern uns um sämtliche administrativen Aufgaben und sorgen dafür, dass Ihre Designrechte nicht durch Fristversäumnisse gefährdet werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um den Schutz Ihres geistigen Eigentums in Lettland zu verlängern und abzusichern.