Verlängerung Design Lettland

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Lettland beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
480,00 EUR
SKU
2581
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtIRPV
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
480,00 EUR
Verlängerung des Designschutzes in Lettland

Verlängerung des eingetragenen Designs in Lettland – Umfassende Informationen

Die Aufrechterhaltung Ihres eingetragenen Designs ist entscheidend, um den langfristigen Schutz Ihrer kreativen Arbeit zu gewährleisten. Mit unserem Service können Sie die Verlängerung Ihres Designs in Lettland problemlos abwickeln und die Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre ausdehnen. Wir bieten eine umfassende Betreuung und überwachen alle Fristen, um sicherzustellen, dass Ihre Schutzrechte nahtlos bestehen bleiben.

Schutzdauer und Verlängerungsmöglichkeiten

Ein eingetragenes Design in Lettland genießt zunächst eine Schutzdauer von 5 Jahren ab dem Anmeldetag. Diese Schutzperiode kann viermal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, was eine maximale Schutzdauer von 25 Jahren ermöglicht.

Die Verlängerung kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Anträge fristgerecht eingereicht und die Gebühren rechtzeitig entrichtet werden. Sollte dies versäumt werden, besteht die Möglichkeit einer Nachfristverlängerung gegen zusätzliche Gebühren.

Verfahren zur Verlängerung

Das Verlängerungsverfahren ist strukturiert und erfordert die Einreichung eines förmlichen Antrags beim zuständigen Amt in Lettland. Dieser Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der laufenden Schutzperiode gestellt werden.

Die rechtzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühr ist entscheidend. Verspätete Zahlungen innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist sind mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Wird die Verlängerungsgebühr nicht innerhalb dieser Frist entrichtet, erlischt der Designschutz unwiderruflich.

Erforderliche Informationen für die Verlängerung

Zur Durchführung der Verlängerung benötigen wir die folgenden Angaben:

  • Die Registernummer Ihres Designs
  • Das Anmeldedatum
  • Eine Kopie der bisherigen Designurkunde (falls verfügbar)
  • Aktuelle Kontaktdaten des Rechtsinhabers

Kosten und Gebühren

Unsere Preise beinhalten:

  • Die amtlichen Verlängerungsgebühren
  • Die Überwachung der Schutzdauer
  • Benachrichtigungsdienste bei bevorstehenden Fristen
  • Bearbeitungsgebühren für die Antragstellung

Die Preise verstehen sich pro Design und Schutzperiode zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten für verspätete Verlängerungen sowie Zuschlagsgebühren sind nicht im Standardpreis enthalten und werden gesondert berechnet.

Wichtige Hinweise zur rechtzeitigen Beauftragung

Wir empfehlen dringend, uns mindestens 8 Monate vor Ablauf der Schutzperiode zu beauftragen. Dies gibt uns ausreichend Zeit, alle erforderlichen Schritte einzuleiten und potenzielle Verzögerungen zu vermeiden. Eine frühzeitige Beauftragung verhindert nicht nur zusätzliche Gebühren, sondern stellt sicher, dass Ihre Designrechte in Lettland durchgängig geschützt bleiben.

Warum Sie auf unsere Dienstleistungen setzen sollten

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen im Bereich des internationalen Designschutzes sind wir Ihr verlässlicher Partner. Wir kümmern uns um sämtliche administrativen Aufgaben und sorgen dafür, dass Ihre Designrechte nicht durch Fristversäumnisse gefährdet werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um den Schutz Ihres geistigen Eigentums in Lettland zu verlängern und abzusichern.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte