Verlängerung Design Kroatien

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Kroatien beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
570,00 EUR
SKU
2589
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtSIPO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag:
  
570,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Kroatien beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Kroatien um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist von 5 Jahren um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Design in Kroatien für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Designrecht geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren verlängern lassen.

Die Höchstschutzdauer für den Designschutz in Kroatien beträgt 25 Jahre, berechnet ab dem Anmeldetag.

Die Verlängerung des Designrechts geschieht durch einen förmlichen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr.

Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der letzten 6 Monate vor Ablauf der letzten Schutzperiode beim zuständigen Amt eingereicht werden. Die Verlängerungsgebühr ist innerhalb derselben Frist zu bezahlen.

Wird der Antrag erst nach Ablauf der Schutzperiode oder wird auch nur die Gebühr nach Ablauf der letzten Schutzperiode bezahlt, ist eine zusätzliche Gebühr für eine späte Verlängerung zu entrichten. Die Verlängerung wird aber trotzdem mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam, wenn die Verlängerung vollständig innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Schutzperiode erfolgt.

Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der Gebührenaufschlag für eine verspätete Erneuerung ist nicht umfasst.

Eine Auftragsannahme steht daher auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte