Verlängerung Design in Kenia

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Design in Kenia beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
450,00 EUR
SKU
2666
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtN/A
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
450,00 EUR


Wir nehmen für Sie die Aufrechterhaltung des eingetragenen gewerblichen Design in Kenia vor.

Wir überwachen die Aufrechterhaltungsperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Aufrechterhaltung. Sie können uns hier mit der Durchführung der Aufrechterhaltung beauftragen. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so zweimal auf bis zu insgesamt 15 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres eingetragenen gewerblichen Designs bereit.

Die Schutzdauer von 15 Jahren beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim Amt. Vor Ablauf von fünf Jahren nach diesem Datum muss eine Aufrechterhaltungsgebühr bezahlt werden ansonsten endet der Schutz. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 2 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 15 Jahren verlängern. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Der Antrag auf Verlängerung ist innerhalb der Schutzperiode während eines Zeitraums von 12 Monaten vor Ablauf des letzten Tages des Monats, in dem die Schutzdauer endet, einzureichen.

Der Antrag und die Gebühr können aber auch noch innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf Schutzperiode eingereicht bzw. gezahlt werden, sofern innerhalb dieser Nachfrist auch eine Zuschlaggebühr entrichtet wird.

Die nachstehenden Preise für die Verlängerung verstehen sich pro eingetragenem Design und inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zuschlagsgebühr fällt gegebenenfalls extra an.

Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte