Verlängerung Design in Kasachstan

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Design in Kasachstan beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um 5 Jahre auf bis zu 20 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
600,00 EUR
SKU
2701
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)15
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)20
Patent- und Markenamtkazpatent
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
600,00 EUR


Hier können Sie uns hier mit der Durchführung der Verlängerung in Kasachstan beauftragen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des eingetragenen gewerblichen Design in Kasachstan vor. Wir überwachen die Schutzperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung.

Die maximale Schutzdauer des Designschutzes in Kasachstan beträgt 20 Jahre.

Der Schutz beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim zuständigen Amt in Kasachstan und einer ersten Periode von 15 Jahren, die einmal verlängert werden kann.

Die Verlängerung des eingetragenen Designs in Kasachstan erfolgt durch einen förmlichen Antrag und die Zahlung der Verlängerungsgebühren. Die Verlängerung muss in dem letzten Jahr vor Ablauf des Schutzrechts beantragt werden. Die Zahlung der Verlängerungsgebühren muß innerhalb der laufenden Schutzfrist erfolgen.

Zudem müssen jährliche Aufrechterhaltungsgebühren gezahlt werden.

Unser Angebot bezieht sich nur auf die fristgerechte Erneuerung eines einzelnes Design und umfasst unsere Kosten sowie die allgemeine amtliche Erneuerungsgebühr die Vornahme einer fristgerechte Verlängerung um eine weitere Schutzperiode.

Nicht erfasst sind die Zuschlagsgebühren im Falle einer verspäteten Erneuerung. Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte