Verlängerung Design Japan
Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihres Designs in Japan um jeweils 1 weiteres Jahr beauftragen, bis die max. Schutzdauer von 20 Jahren erreicht ist.
750,00 EUR
SKU
2071
Schutzdauer (Jahre) | 1 |
---|---|
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 20 |
Patent- und Markenamt | jpo |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihres bereits eingetragenen Design in Japan beauftragen. Der Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren für die bevorstehende Verlängerung der Schutzperiode um ein weiteres Jahr bis zur Höchstdauer von 20 Jahren. Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designs in Japan für ein weiteres Jahr vor. Wir Überwachen die Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende neue Schutzdauerverlängerung.
Der Schutz beginnt mit der Eintragung des Designrechts in das amtliche Register (oder dem Tag der wirksam beanspruchten Priorität). Nach der Eintragung in das amtliche Register wird ein eingetragenes Design für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren geschützt. Der Rechtsinhaber muss die Schutzdauer aber jährlich aufrechterhalten. Dabei muss die jährliche Aufrechterhaltungsgebühr fristgerecht bezahlt werden. Diese muß innerhalb der Schutzperiode und vor Ablauf derselben bezahlt werden. Nach Ablauf der Schutzdauer ist es noch binnen 6 Monaten möglich das Designrecht aufrecht zu erhalten. Dabei fallen aber zusätzliche Kosten in Form von Verspätungsgebühren an.
Der Schutz beginnt mit der Eintragung des Designrechts in das amtliche Register (oder dem Tag der wirksam beanspruchten Priorität). Nach der Eintragung in das amtliche Register wird ein eingetragenes Design für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren geschützt. Der Rechtsinhaber muss die Schutzdauer aber jährlich aufrechterhalten. Dabei muss die jährliche Aufrechterhaltungsgebühr fristgerecht bezahlt werden. Diese muß innerhalb der Schutzperiode und vor Ablauf derselben bezahlt werden. Nach Ablauf der Schutzdauer ist es noch binnen 6 Monaten möglich das Designrecht aufrecht zu erhalten. Dabei fallen aber zusätzliche Kosten in Form von Verspätungsgebühren an.