Verlängerung Design Italien

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Italien beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um eine weitere Periode auf bis zu höchstens 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen italienischen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
300,00 EUR
SKU
2585
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtUIBM
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag:
  
300,00 EUR

Umfassender Service für die Verlängerung Ihres Designs in Italien

Beauftragen Sie uns mit der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Italien und sichern Sie die Schutzdauer Ihres Designs für bis zu 25 Jahre. Unser zuverlässiger Service umfasst die Überwachung der Schutzfristen, rechtzeitige Benachrichtigungen und die vollständige Abwicklung des Verlängerungsprozesses.

Effiziente Verlängerung Ihres Designschutzes

Wir übernehmen die Verlängerung des Designschutzes in Italien für Sie. Mit unserem Service gewährleisten wir, dass die Schutzdauer Ihres Designs rechtzeitig verlängert wird. Pro Verlängerung kann die Schutzdauer um 5 Jahre auf eine Gesamtdauer von bis zu 25 Jahren verlängert werden. Für die Beauftragung halten Sie bitte die Registernummer Ihres Designs bereit.

Maximale Schutzdauer und Berechnungsgrundlage

Ein eingetragenes Design in Italien genießt eine maximale Schutzdauer von 25 Jahren. Die Schutzfrist beginnt mit dem Tag der Anmeldung oder dem beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag), falls eine Priorität geltend gemacht wurde.

Details zur Schutzdauer und Verlängerungsmöglichkeiten

Nach der Eintragung in das amtliche Register ist das Design zunächst für eine Erstschutzdauer von 5 Jahren geschützt. Der Schutz kann bis zu viermal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Die maximale Schutzdauer von 25 Jahren wird durch fristgerechte Verlängerungen erreicht. Jede Verlängerung wird ab dem Ende der vorherigen Schutzperiode wirksam.

Das Verfahren zur Verlängerung

Die Verlängerung des Designschutzes erfolgt durch einen formellen Antrag und die fristgerechte Zahlung der Verlängerungsgebühren:

  • Der Verlängerungsantrag kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Schutzperiode gestellt werden.
  • Spätestens 6 Monate nach Ablauf der Schutzperiode muss der Antrag vorliegen.
  • Die Verlängerungsgebühren sind zusammen mit dem Antrag innerhalb derselben Frist zu zahlen. Bei einer Zahlung nach Ablauf der Schutzperiode wird eine amtliche Zuschlagsgebühr fällig.

Unsere Preise und enthaltene Leistungen

Unser Angebot umfasst:

  • Die vollständige Abwicklung der Verlängerung Ihres Designs, einschließlich der Einreichung aller erforderlichen Dokumente.
  • Die amtlichen Verlängerungsgebühren.

Unsere Preise verstehen sich pro Design und Schutzperiode, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zuschlagsgebühren für verspätete Verlängerungen sind nicht im Preis enthalten.

Wichtige Hinweise und rechtzeitige Beauftragung

Damit eine reibungslose Verlängerung gewährleistet werden kann, ist es wichtig, uns frühzeitig mit der Verlängerung Ihres Designs zu beauftragen. Nur so können wir sicherstellen, dass alle Fristen eingehalten und zusätzliche Kosten vermieden werden.

Ihr Partner für internationalen Designschutz

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des internationalen Designschutzes bieten wir Ihnen einen umfassenden und professionellen Service. Wir kümmern uns um alle Formalitäten, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir Ihre Designrechte in Italien schützen.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte