Verlängerung Design in Israel

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Design in Israel beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
430,00 EUR
SKU
2626
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtILPO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
430,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des eingetragenen gewerblichen Design in Israel vor.

Wir überwachen die Aufrechterhaltungsperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Aufrechterhaltung. Sie können uns hier mit der Durchführung der Aufrechterhaltung beauftragen. Die Erstreckung der Schutzdauer ist zweimal um 5 Jahre auf bis zu insgesamt 15 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres eingetragenen gewerblichen Designs bereit.

Die maximale Schutzdauer des Designschutzes in Israel beträgt 15 Jahren. Sie beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim zuständigen Amt in Israel.

Der Schutz beginnt mit einer ersten Periode von 5 Jahren. Die Verlängerung des eingetragenen Designs in Israel erfolgt durch einen förmlichen Antrag und die Zahlung der Verlängerungsgebühren. Der Antrag auf Verlängerung und die Zahlung der Verlängerungsgebühren haben innerhalb der laufenden Schutzfrist zu erfolgen. Die Verlängerung soll in den letzten Monaten vor Ablauf des Schutzrechts erfolgen.

Falls der Erneuerungsantrag oder die Zahlung der Verlängerungsgebühr nicht fristgerecht erfolgen, kann die Erneuerung in Israel noch erfolgen, wenn die Handlungen innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten ab Schutzrechtsende nachgeholt werden. Für die verspätete Verlängerung fallen dann aber zusätzliche Gebühren an. Werden diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz in Israel.

Unser Angebot bezieht sich nur auf die fristgerechte Erneuerung eines einzelnes Design und umfasst unsere Kosten sowie die allgemeine amtliche Erneuerungsgebühr die Vornahme einer fristgerechte Verlängerung um eine weitere Schutzperiode.

Nicht erfasst sind die Zuschlagsgebühren im Falle einer verspäteten Erneuerung. Das Angebot gilt zudem nicht für einen Antrag auf Wiederherstellung (Restoration) oder Neueintragung.

Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte