Verlängerung Design Island

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Island beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
450,00 EUR
SKU
2583
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtELS
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag::
  
450,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Island beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Island um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist von 5 Jahren um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Island beträgt 25 Jahre. Sie berechnet sich ab mit dem Anmeldetag oder dem beanspruchten früheren Anmeldetag ( Prioritätstag).

Nach einer Eintragung des Designs in das amtliche Register wird das Design in Island zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Designrecht geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer aber bis zu 4 mal verlängern und zwar jeweils um einen Zeitraum von 5 Jahren, bis die Schutzdauer von insgesamt 25 Jahren erreicht ist. Die Verlängerung geschieht jeweils durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr.

Der Antrag auf Verlängerung des Designrechts können beim Amt frühestens in den letzten drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode gestellt werden. Er muß spätestens sechs Monate nach dem Ende der Schutzperiode dem Amt vorliegen.

Die Verlängerungsgebühr ist innerhalb derselben Frist zu bezahlen und zwar zusammen mit der Antragstellung. Wird die Gebühr erst nach Ablauf der Schutzdauer bezahlt, ist eine Zuschlagsgebühr zu entrichten. Die Verlängerung wird trotzdem mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, jedoch ohne die amtliche Zuschlagsgebühr im Falle einer verspäteten Verlängerung.

Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte