Verlängerung Design in Iran

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Design im Iran beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
300,00 EUR
SKU
2627
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und Markenamtiripo
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  

Maximal 10 Zeichen

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300,00 EUR
Sie können uns hier mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres eingetragenen Desings in Iran beauftragen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des eingetragenen gewerblichen Design im Iran vor. Wir überwachen die Aufrechterhaltungsperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Aufrechterhaltung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist zweimal um 5 Jahre auf bis zu insgesamt 15 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres eingetragenen gewerblichen Designs bereit.

Die maximale Schutzdauer des Designschutzes im Iran beträgt 15 Jahren. Sie beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim zuständigen Amt in Iran.

Der Schutz beginnt mit einer ersten Periode von 5 Jahren. Die Verlängerung des eingetragenen Designs im Iran erfolgt durch einen förmlichen Antrag und die Zahlung der Verlängerungsgebühren. Der Antrag auf Verlängerung und die Zahlung der Verlängerungsgebühren haben innerhalb der laufenden Schutzfrist zu erfolgen. Die Verlängerung soll in den letzten 6 Monaten vor Ablauf des Schutzrechts erfolgen.

Falls der Erneuerungsantrag oder die Zahlung der Verlängerungsgebühr nicht fristgerecht erfolgen, kann die Erneuerung im Iran noch erfolgen, wenn die Handlungen innerhalb einer Nachfrist von 60 Tagen ab Schutzrechtsende nachgeholt werden. Für die verspätete Verlängerung fallen dann aber zusätzliche Gebühren an. Werden diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz endgültig.

Unser Angebot bezieht sich nur auf die fristgerechte Erneuerung eines einzelnes Design und umfasst unsere Kosten sowie die allgemeine amtliche Erneuerungsgebühr die Vornahme einer fristgerechte Verlängerung um eine weitere Schutzperiode.

Nicht erfasst sind die Zuschlagsgebühren im Falle einer verspäteten Erneuerung.

Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte