Verlängerung Design in Guyana

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Design in Guyana beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer zweimal um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
380,00 EUR
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2615
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
380,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes In Guyana um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so bis zur Höchstschutzdauer möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design beträgt in Guyana 15 Jahre.

Der Schutzbeginn des eingetragenen Designrechts berechnet sich in Guyana ab dem Tag der Anmeldung beim Amt oder falls bei der Anmeldung eine Priorität beanspucht wurde, ab dem beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).

Nach der Eintragung des Designs in das amtliche Register wird ein Design zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, berechnet ab dem Schutzbeginn, durch das eingetragene Design in Guyana geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer verlängern und zwar zweimal um eine weitere Schutzperiode von 5 Jahren, bis die maximale Schutzdauer erreicht ist.

Die Verlängerung in Guyana geschieht durch einen förmlichen Antrag auf Verlängerung beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Beides kann für die erste und zweite Verlängerung der Schutzperiode gemeinsam erfolgen.

Der förmliche Antrag auf Verlängerung muß in Guyana stets vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode gestellt werden. Die Gebühren sollen stets im voraus mit bezahlt werden. Die Verlängerung wird dann mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

Der förmliche Antrag auf Verlängerung ist in Guyana stets vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode zu stellen. Es kann dabei aber beantragt werden, die Zahlung der Verlängerungsgebühr später zu leisten. Die Zahlung kann dann mit einem Aufschlag noch in der verlängerten Zahlungsfrist erfolgen, die 3 Monate nicht übersteigen darf. Werden diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz in Guyana.

Kann die gewünschte Verlängerung erst in den 3 Monaten nach Ablauf der eigentlichen Schutzdauer der jeweiligen Schutzperiode vorgenommen werden, dann ist in Guyana zur üblichen Gebühr noch der amtliche Verspätungszuschlag zu entrichten. Dieser beträgt pro angefangenen Monat der Verspätung 100% der Anmeldegebühr.

Unsere angebotenen Preise verstehen sich für die fristgerechte Verlängerung eines eingetragenen Designs und pro Schutzperiode, sowie inklusive der üblichen Amtsgebühren zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fallen aber Verspätungsgebühren des Amtes für die verspätete Verlängerungen an, dann sind diese gesondert zu vergüten.

Eine Auftragsannahme steht deshalb auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte