Verlängerung Design Großbritannien

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Großbritannien beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
180,00 EUR
SKU
2558
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtIPO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
180,00 EUR

Erläuterung unserer Beratungsleistungen und des Verfahrens zur Designverlängerung in Großbritannien

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Großbritannien und stellt sicher, dass Ihr Design ununterbrochen geschützt bleibt. Wir überwachen die Schutzdauer Ihres Designs und informieren Sie rechtzeitig, wenn eine Verlängerung notwendig ist. Der Schutz kann alle fünf Jahre verlängert werden, und wir sorgen dafür, dass diese Verlängerungen ohne Probleme und fristgerecht durchgeführt werden. Der Designschutz kann insgesamt bis zu 25 Jahre dauern, indem die Schutzdauer alle fünf Jahre um jeweils fünf Jahre verlängert wird.

1. Überwachung der Schutzdauer und rechtzeitige Benachrichtigung

Sobald Ihr Design in Großbritannien eingetragen wurde, beginnt der Schutz für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag. Wir überwachen den Ablauf der Schutzfrist und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. So stellen wir sicher, dass Ihr Design kontinuierlich geschützt bleibt und keine Fristen versäumt werden.

2. Verlängerung des Designschutzes

Der Designschutz in Großbritannien kann insgesamt bis zu viermal um jeweils fünf Jahre verlängert werden, sodass eine Gesamtlaufzeit von bis zu 25 Jahren erreicht werden kann. Die Verlängerung erfolgt durch einen Antrag beim zuständigen Amt und die rechtzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühr. Diese Gebühr kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Schutzfrist bezahlt werden und muss spätestens einen Monat nach Ablauf der Schutzdauer beim Amt eingegangen sein, um Verspätungsgebühren zu vermeiden.

3. Verspätete Zahlung und Zuschlagsgebühren

Falls die Verlängerungsgebühr nach Ablauf der Schutzfrist bezahlt wird, fällt eine Zuschlagsgebühr an. Diese wird für jede verspätete Zahlung zum amtlichen Betrag hinzugerechnet. Sollte die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt und bezahlt werden, besteht die Möglichkeit, die Verlängerung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der Schutzdauer unter Zahlung einer Zuschlagsgebühr nachzuholen.

In Ausnahmefällen, wenn triftige Gründe vorliegen, kann auch eine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist beantragt werden, jedoch muss dieser Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Schutzfrist gestellt werden.

4. Benötigte Informationen und Dokumente für die Beauftragung

Für die Verlängerung Ihres Designs benötigen wir die Registernummer Ihres Designs sowie das Anmeldedatum. Diese Informationen sind erforderlich, um den Verlängerungsantrag korrekt einzureichen und die Schutzfrist im Auge zu behalten. Je früher Sie uns mit der Verlängerung beauftragen, desto sicherer können wir gewährleisten, dass alle Fristen rechtzeitig eingehalten werden.

5. Kosten und Gebühren

Die Preise für die Designverlängerung in Großbritannien verstehen sich pro Design und pro Schutzperiode. Die angegebenen Preise beinhalten die Amtsgebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Sollten zusätzliche Kosten aufgrund verspäteter Zahlungen oder Wiedereinsetzungsanträge anfallen, sind diese nicht im Preis enthalten und müssen separat gezahlt werden. Diese zusätzlichen Kosten sind nicht Teil des Standardauftrages und müssen gesondert vergütet werden.

6. Frühzeitige Beauftragung für eine rechtzeitige Verlängerung

Um sicherzustellen, dass Ihre Verlängerung fristgerecht und ohne Zuschlagsgebühren durchgeführt wird, empfehlen wir, dass Sie uns frühzeitig mit der Verlängerung beauftragen. So können wir die Antragstellung und die Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig vor Ablauf der Schutzfrist veranlassen und zusätzliche Kosten vermeiden.

Unser Service für eine reibungslose Designverlängerung in Großbritannien

Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Expertise, um den Designschutz für Ihr Produkt in Großbritannien effizient und ohne Verzögerungen zu verlängern. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung, überwachen alle relevanten Fristen und stellen sicher, dass Ihr Design jederzeit geschützt bleibt. Unser Ziel ist es, Ihnen eine stressfreie und pünktliche Verlängerung des Designs zu garantieren.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte