Verlängerung Design Frankreich

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Frankreich beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
380,00 EUR
SKU
2554
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtINPI
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
380,00 EUR
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Frankreich beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Design- und Modellschutzes in Frankreich um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung.

Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein industrielles Design für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes gewerbliches Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern lassen. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Die Erneuerungsgebühr kann fühestens 6 Monate vor dem Ende der Schutzdauer erfolgen. Sie muss innerhalb der Schutzperiode erfolgen.

Ist der übliche Zeitraum für die Verlängerung des Rechts nicht eingehalten worden, besteht die Möglichkeit unter Zahlung einer Aufschlagsgebühr, die Verlängerung binnen einer Nachfrist von 6 Monaten ab dem Schutzende nachzuholen. Bei jeder Zahlung, die nach dem normalen Ende der Schutzdauer beim Amt eingeht, fällt aber ein Verspätungszuschlag auf die Erneuerungsgebühren an.

Unsere Preise verstehen sich pro Design, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte